Zwei Mobilfunk-Discounter müssen nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW ein Ordnungsgeld zahlen. Der Grund: Kunden konnten ihren Kündigungsgrund online nicht individuell angeben. Bereits im Jahr 2022 wurden die Mobilfunkanbieter deswegen abgemahnt.
15.000 Euro Strafe für Klarmobil und Freenet
Freenet und seine Tochtermarke Klarmobil müssen jeweils 15.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Der Grund ist die fehlende Möglichkeit, online einen individuellen Kündigungsgrund anzugeben. Dies wurde trotz rechtskräftiger Urteile nicht geändert und zieht nun Konsequenzen nach sich. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
„Es ist nicht akzeptabel, dass sich diese Anbieter nicht an die gegen sie ergangenen Gerichtsurteile halten. Wir lassen sie damit nicht durchkommen“, sagt Felix Flosbach, der bei der Verbraucherzentrale NRW als Jurist und Leiter der Gruppe Verbraucherrechte tätig ist.
Die Unternehmen räumen ein, dass sich die Umsetzung der vom Gericht angeordneten Änderungen durch interne Abstimmungswege verzögert habe. Freenet weist darauf hin, dass die notwendigen Anpassungen inzwischen vorgenommen wurden und voll funktionsfähig sind. Die Kunden haben nun die Möglichkeit, einen selbst formulierten Kündigungsgrund anzugeben.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte den Fall bereits 2022 aufgegriffen und die Unternehmen abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer würde ein individuell genannter Kündigungsgrund die Verbraucherrechte stärken und zu mehr Transparenz führen. Als Beispiel werden dauerhafte Verbindungsstörungen genannt, auf die kündigende Kunden die Mobilfunk-Discounter aufmerksam machen könnten (Quelle: Verbraucherzentrale NRW).
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Freenet: Kündigungsbutton immer verfügbar
Ein Sprecher von Freenet weist darauf hin, dass ein gesetzlich geforderter Kündigungsbutton jederzeit verfügbar war. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass tatsächlich eine Funktion gefehlt habe, mit der Kunden konkrete Gründe für die Kündigung angeben können.