In Mehrfamilienhäusern spielen die Nachbarn eine wichtige Rolle, wenn es um die eigenen Heizkosten geht. Wenn in der Nachbarwohnung nicht oder nur wenig geheizt wird, muss die eigene Heizung häufiger eingeschaltet werden – doch je nach Lage ergeben sich Unterschiede. Im schlimmsten Fall kann nur noch der Hausbesitzer helfen.
Höhere Kosten, weil der Nachbar nicht heizt
In Mehrparteienhäusern wirkt sich das Heizverhalten der anliegenden Nachbarn auf die eigene Wohnung aus. Das liegt vor allem daran, dass die Innenwände in Wohnhäusern in der Regel deutlich weniger gedämmt sind als Außenwände. Wenn die Nachbarwohnung unbeheizt bleibt, muss die Heizung in der eigenen Wohnung höher gestellt werden – was sich mit Mehrkosten bemerkbar macht.
Je nach Lage der Wohnung ergeben sich Unterschiede. Während das Heizverhalten von Nachbarn auf derselben Etage spürbare Auswirkungen haben können, sieht es bei Nachbarn unter und über der eigenen Wohnung oft anders aus. Das ist zumindest dann der Falle, wenn die geltenden Vorschriften für die Mindestanforderung an den Wärmeschutz eingehalten werden. Diese besagen, dass die Temperatur des Fußbodens zwischen 15 und 19 Grad liegen soll (Quelle: T-Online).
Wenn die Fußbodentemperatur nachweislich niedriger ausfällt, können sich Mieter an den Hausbesitzer wenden. Dieser muss die Geschossdecken dann nach der Energieeinsparungsverordnung sanieren. Ein Anspruch auf eine warme Nachbarwohnung besteht aber nicht. Wenn Mieter allerdings ihrer Heizpflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter eingeschaltet werden. Eine Mietminderung bei kalten Nachbarwohnungen ist hier allerdings nicht vorgesehen.
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Mieter heizen nicht: Abmahnung durch Vermieter
Falls sich ein Mieter dauerhaft gegen eine eingeschaltete Heizung entscheidet, kann er vom Vermieter dafür abgemahnt werden. Der Hintergrund: Laut Mietvertrag sind Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung sorgsam und pfleglich zu behandeln. Schäden durch falsches Heizen müssen vermieden werden. Nach der ersten Abmahnung kann eine zweite folgen, woraufhin als letztes Mittel die Kündigung ausgesprochen werden kann.