Die Grenzen zwischen Messengern, Social-Media-Apps und Online-Anwendungen sollen fallen, wenn es nach dem EU-Parlament geht. Mit geplanten Vorschriften will man sich in den Dienst der Verbraucher stellen. Doch die sind nicht ohne Risiko.
Die Interoperabilität soll kommen. Als Teil des Digital Markets Act will das EU-Parlament damit kartellähnliche Strukturen sogenannter „Gatekeeper“ verhindern. Unter die geplanten Vorschriften fallen Dienste wie WhatsApp und andere Messenger wie Signal oder von Facebook, außerdem Social-Media-Plattformen wie Twitter oder Instagram oder Verkaufsplattformen wie Booking.com – aber nur, wenn sie den „Zugang“ zum Markt wie ein „Torwächter“ kontrollieren. Aber was genau ändert sich durch Interoperabilität?
WhatsApp, Instagram, Booking.com: Die Grenzen sollen fallen
In Kurzform: Die Grenzen sollen fallen. Nutzer sollen etwa von ihrem WhatsApp-Account Nachrichten oder Bilder an Signal-Kontakte schicken können und anders herum. So will man die Marktmacht einzelner großer Anbieter beschränken, den Verbrauchern freien Zugang zu Online-Märkten ermöglichen (Quelle: Europäisches Parlament).
Die Vorschriften sollen aber nur für die größten Unternehmen zählen mit einem Jahresumsatz von mindestens 8 Milliarden Euro im europäischen Wirtschaftsraum sowie einer Marktkapitalisierung von 80 Milliarden Euro oder mehr. Sie müssen mindestens in drei EU-Mitgliedsstaaten aktiv sein und ein Minimum von 45 Millionen monatlichen Usern haben. Internationale Online-Dienstleister – zum Beispiel die Angebote des Meta-Konzerns (ehemals Facebook) – reichen diese Grenzen problemlos.
Nutzer der Dienste sollen unter anderem durch größere Wahlfreiheit profitieren. Ein Wechsel des Messengers etwa wäre dann keine Frage mehr davon, welche Kontakte den neuen Dienst ebenfalls nutzen. Im EU-Parlament hat man sich mit deutlicher Mehrheit für die Regulierung ausgesprochen.
Interoperabilität online: EU muss noch viele Fragen klären
Damit ist aber noch nichts entschieden. Zunächst gilt es, mit den Mitgliedsstaaten zu klären, wie die Pläne des Parlaments umgesetzt werden können. So untersucht das Bundeskartellamt in Deutschland bereits die Strukturen der Messenger im Hinblick auf mögliche Interoperabilität.
Die Interoperabilität betrifft viele beliebte Apps, die einfach auf jedes Handy gehören:
Wert legen will man dabei unter anderem darauf, dass der Datenschutz nicht unter der Öffnung leidet, zum Beispiel durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Messengern. Letztlich müsste der Funktionsumfang der Anwendungen weitgehend angeglichen werden. Das kann auch zum Hindernis für künftige Innovationen werden.