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Wichtige Änderung beim Kabel-TV: Wer jetzt nicht reagiert, schaut in die Röhre

Beim Kabelfernsehen steht eine wichtige Änderung an. (© IMAGO / MiS)
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Für etliche Haushalte in Deutschland geht bald eine Ära zu Ende: Das Nebenkostenprivileg für den Fernsehempfang wird abgeschafft. Rund 12 Millionen Haushalte stehen vor einer wichtigen Entscheidung über ihren TV-Empfang. Vodafone informiert, was jetzt zu tun ist.

TKG-Novelle: Wichtige Änderung beim Kabelfernsehen

Die so genannte TKG-Novelle bringt eine entscheidende Änderung für alle, die Kabelfernsehen nutzen. Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehgebühren fällt weg. Das bedeutet, dass Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen dürfen. Bislang war es üblich, dass Mieter über die Betriebskostenabrechnung für den Kabelanschluss zahlten, auch wenn sie ihn nicht nutzten. Nach einer Übergangsfrist endet diese Praxis nun endgültig am 30. Juni 2024.

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Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen empfangen wollen, müssen einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Die Preise variieren je nach Anbieter und Standort. Bei Vodafone liegen die Kosten in der Regel zwischen 6,99 und 9,99 Euro pro Monat. Alternativ ist Fernsehen über das Internet möglich, wenn auf das klassische Kabelfernsehen verzichtet werden kann.

Vodafone bietet verschiedene Tarife wie TV Connect oder GigaTV an, die von Basis-TV-Sendern bis hin zu Premium-Inhalten und Streaming-Möglichkeiten reichen. Während TV Connect eine einfache Weiterführung des bisherigen Kabelfernsehens darstellt, bietet GigaTV ein umfassenderes Paket mit zusätzlichen Pay-TV-Sendern und vielen HD- und 4K-Kanälen (Quelle: Vodafone).

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Alternativen zum Kabelanschluss interessanter

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs könnten alternative Empfangswege wie DVB-T2, Satellit, IP-TV oder Streaming-Dienste für einige Kunden interessanter werden. Insbesondere für Kunden, die hauptsächlich Streaming-Dienste wie Netflix nutzen, könnte sich der Verzicht auf einen klassischen TV-Anschluss finanziell lohnen.

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Internet- und Telefonanschlüsse über das Fernsehkabel sind von der TKG-Novelle und dem Nebenkostenprivileg nicht betroffen. Kunden können diese Anschlüsse weiterhin unabhängig vom Fernsehempfang nutzen.

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