Eigentlich sollte diese Woche alles final diskutiert und beschlossen werden. Doch daraus wird nichts. In letzter Minute hat das Bundesverfassungsgericht dem neuen Heizungsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Damit wird ein wichtiges Ziel verpasst und die Menschen in Deutschland weiterhin im Unklaren gelassen.
Bundesverfassungsgericht blockiert Heizungsgesetz
Am 7. Juli 2023 sollte final über das neue Heizungsgesetz verhandelt und vor der Sommerpause des Bundestages eine Entscheidung getroffen werden, damit endlich Klarheit für die Bevölkerung und Unternehmen herrscht. Doch daraus wird nichts. In letzter Minute hat das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung zum neuen Heizungsgesetz am Freitag blockiert. Damit kann es vor der Sommerpause des Bundestages nicht mehr beschlossen werden und die Bürgerinnen und Bürger werden weitere Wochen und Monate auf eine finale Entscheidung warten müssen (Quelle: Tagesschau).
Der CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt und diesem wurde stattgegeben. Begründet wurde der Antrag damit, dass dem Parlament nicht genug Zeit blieb, um das neue Heizungsgesetz genau zu prüfen und zu verstehen. Der Entwurf hätte demnach 14 Tage vor der Anhörung vorliegen müssen. Ansonsten würden die Rechte des Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren missachtet.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sahen das in der kurzen Zeit, in der das Heizungsgesetz durchgedrückt werden sollte, nicht gegeben, denn die Abgeordneten müssten vor der Abstimmung nicht nur informiert werden, sondern diese Informationen auch verarbeiten können. Und genau das wäre in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen.
Wärmepumpen sollen Gas- und Ölheizungen bald ersetzen:
Deutschland bleibt im Unklaren
Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen in Deutschland, die sich aktuell mit dem Thema beschäftigen müssen und verunsichert sind, ist das wieder einmal ein herber Rückschlag. Alle bleiben weiterhin im Unklaren und können sich nicht darauf einstellen, was zukünftig bei einer neuen Heizung gilt.