Wer eine Reise ins Ausland bucht, sollte sich vorab über bestimmte Einreisebestimmungen informieren. Häufig wird bereits vor der Buchung eines Fluges oder einer Reise online darauf hingewiesen, dass eine Einreise bzw. Buchung nur mit einem „EWR-Personalausweis“ gestattet ist.
Erfahrt hier, worum es sich bei diesem „EWR-Personalausweis“ handelt.
Was ist der „EWR“-Personalausweis?
Unter anderem setzt die Fluglinie „Ryan Air“ in seiner Beschreibung zur Online-Buchung den EWR-Personalausweis voraus. Muss man ein besonderes Dokument beantragen?
- Nein, in der Regel muss man das nicht. Bei dem „EWR-Personalausweis“ handelt es sich nur um eine ausführlichere Bezeichnung für den gängigen Personalausweis in Deutschland.
- Die Abkürzung „EWR“ steht für „Europäischer Wirtschaftsraum“. Alle Personen also, die einen in einem Land des „europäischen Wirtschaftsraums“ ausgestellten Personalausweis in der Tasche haben, haben bei der Einreise bzw. Reisebuchung bereits das passende Dokument zur Hand.
Folgende Staaten gehören zum „EWR“ und stellen einen entsprechenden Ausweis aus:
- Belgien
- Bulgarien
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Gibraltar
- Griechenland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Weitere Tipps zum Personalausweis:
Das steckt hinter dem EWR-Personalausweis
Bei einer Flugbuchung online muss häufig die Dokumentennummer des EWR-Personalausweises angegeben werden. Ihr findet diese Nummer auf der Rückseite. An anderer Stelle findet ihr weitere Informationen zur Personalausweisnummer.
Bei Reisen ins Ausland, vor allem außerhalb Europas, müssen meist noch weitere Personaldokumente vorgelegt werden. Dier EWR-Personalausweis reicht nicht, stattdessen muss etwa noch ein Reisepass vorgelegt werden.