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„Lieferung frei Bordsteinkante“: Was heißt das?


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Nahezu jeder Deutsche hat schon einmal etwas im Internet bestellt. Während kleine Sendungen locker in den Briefkasten passen oder Platz in einer Packstation finden, sieht es bei Möbeln oder weißer Ware anders aus. Häufig ist hier bei der Lieferung „frei Bordsteinkante“ angegeben.

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Erfahrt hier, was man unter diesen Lieferbedingungen verstehen kann.

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„Lieferung frei Bordsteinkante“ bei Bestellungen

Wird eine Sendung „frei Bordsteinkante“ geliefert, bedeutet dies, dass das Speditionsunternehmen bzw. der Lieferant die entsprechende Sendung am Straßenrand ablegen darf. Die gelieferte Ware muss also nicht bis zu eurer Haustür oder gar in eure Wohnung gebracht werden. Als Käufer müsst ihr euch demnach darum kümmern, dass ihr den bestellten Artikel von der „Bordsteinkante“, also vom Straßenrand, in eure Wohnung bekommt.

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  • Bei einer Anlieferung der Ware „frei Bordsteinkante“ wird die Ware lediglich vom Fahrzeug abgeladen, nicht jedoch weiter in die Wohnung oder Geschäftsräume getragen.
  • Die Lieferung erfolgt also bis zum Bordstein oder Bürgersteig der im Kaufvertrag angegebenen Lieferadresse.
  • In der Regel informiert der Spediteur über den Zeitpunkt der Lieferung, sodass man als Käufer vorab dafür sorgen kann, genügend Personen zum Weitertransport der Ware zu organisieren.
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In der Regel wird diese Art der Lieferung für große, sperrige und schwer zu transportierende Gegenstände angegeben.

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Tipps zum Thema:

Was versteht man unter der „Lieferung frei Bordsteinkante“?

Auch eine Abholung kann „frei Bordsteinkante“ erfolgen. Der Spediteur holt die Ware also nicht aus der Wohnung ab, sondern verlegt den Artikel von der Straße ins Lieferfahrzeug. Parallel dazu gibt es die Lieferung „Frei Verwendungsstelle“. Hier muss der Spediteur die Ware bis zu einer gewünschten Stelle transportieren, also schwere Gegenstände etwa auch über mehrere Etagen transportieren.

Nach einem Urteil aus 2010 wird rechtlich gesehen eine Lieferung bis in den Wohn- bzw. Büroraum angenommen, wenn es im Kaufvertrag keine Informationen über andere Lieferbedingungen, so etwa die Lieferung „Frei Bordsteinkante“, angegeben wurden.

Bildnachweis: monticelllo

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