Für deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren ist der Besitz eines Personalausweises Pflicht. Seit November 2010 gibt es den Ausweis in Scheckkartenform. Dieser beinhaltet einen RFID-Chip, in welchem die persönlichen Daten sowie biometrische Daten gespeichert sind. Wer das persönliche Dokument in den Händen halten will, muss den Personalausweis beantragen.
Damit ihr schnell euer neues Personaldokument in den Händen haltet, solltet ihr folgendes Beachten, wenn ihr einen Personalausweis beantragen wollt. Einen neuen Personalausweis müsst ihr beantragen, wenn:
- das Alter von 16 Jahren erreicht wird
- der alte Personalausweis abgelaufen ist
- der alte Personalausweis verloren wurde
- sich der Name auf dem Personalausweis ändert, z. B. durch eine Hochzeit
Wo kann man den Personalausweis beantragen?
Beantragen könnt ihr den Personalausweis in jedem Bürgeramt. Achtet insbesondere auf dicht besiedelten Ortschaften darauf, dass ihr euch vorab einen Termin beim Amt zuordnen lasst, um eine elend lange Wartezeit zu vermeiden. Wollt ihr den Personalausweis erstmals beantragen, benötigt ihr:
- Alter Kinderausweis, alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis
- Aktuelles, biometrisches Foto
- Personalausweisgebühr (s.u.)
Habt ihr bereits einen Ausweis, müsst ihr den alten Perso mitbringen.
Als Persofoto könnt ihr natürlich kein Selfie euer letzten Feier nehmen. Vielmehr sind an das Foto für den Personalausweis verschiedene Bedingungen geknüpft. Euer Gesicht muss anhand der biometrischen Merkmale automatisiert erkennbar sein. Voraussetzungen für das Passfoto sind:
- Gesicht wird frontal gezeigt
- Blick in Kamera
- Neutraler Gesichtsausdruck, kein Lächeln, keine Zähne
- Einfarbiger Hinterrgund
- Keine Schatten
- Format: 35mm x 45mm
Video: Personalausweis beantragen oder verlängern - Kosten, Dauer, Unterlagen
Personalausweis beantragen: Kosten, Dauer, Unterlagen
Wie hoch die Kosten für den Personalausweis sein dürfen, wird in der „Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ festgehalten. Je nach Alter des Beantragenden und Zusatzfunktionen des Personalausweises kommen verschiedene Kosten auf euch zu. Entgegen der früheren Regelung ist der erste, zwischen 16 und 18 Jahren ausgestellte Personalausweis nicht mehr kostenlos. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Gebühren beim Beantragen des Personalausweises:
Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises | |
Ab 24 Jahren | 28,80 € |
Unter 24 Jahren | 22,80 € |
Ausweis für Bedürftige | Je nach Einzelfall Reduzierung oder Befreiung der Ausweisgebühr |
Vorläufiger Personalausweis | 10 € |
Weitere Kosten für den Personalausweis | |
Erste Aktivierung der Online-Funktion (bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres) | ohne Gebühr |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Funktion | 6 € |
Deaktivieren der Online-Funktion | ohne Gebühr |
PIN ändern | 6 € |
Ummeldung bei Umzügen | ohne Gebühr |
Sperren bei Verlust | ohne Gebühr |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6 € |
Aufbringen eines elektronischen Singaturzertifikats | abhängig vom Anbieter |
Hartz IV-Bezieher müssen die vollständigen Kosten für den Personalausweis tragen. Wer einen Personalausweis im Alter von mindestens 24 Jahren beantragt, muss diesen nach spätestens zehn Jahren erneuern. Ist die antragsstellende Person unter 24, ist der Personalausweis nur sechs Jahre gültig. Ein vorläufiger Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten.
Der Antrag für den Personalausweis wird vom Bürgeramt an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Dauer für die Bearbeitung liegt bei ca. drei bis vier Wochen. In der Regel erhaltet ihr ein Schreiben mit PIN für den Personalausweis. Liegt dieses Schreiben im Briefkasten, kann der Personalausweis beim Bürgeramt, bei welchem ihr das Personaldokument beantragt habt, auch wieder abgeholt werden.
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