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Ruhestörung: Zeiten und ab wann bei der Polizei melden?


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Die eigenen vier Wände sind im Normalfall ein Rückzugsort, in welchem man seinen Feierabend in aller Ruhe genießen kann. Manchmal spielen die Nachbarn allerdings nicht ganz mit. Wer regelmäßig Lärmbelästigungen hinnehmen muss, kann eine Ruhestörung melden. Dies gilt vor allem, wenn Krach zu bestimmten Zeiten durch das Haus zu hören ist. In unserem Ratgeber findet ihr Hilfe, wenn die Nachbarn die Bude zum Beben bringen.

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Dabei kann man durchaus auch die Polizei rufen. Wer den Nachbarschaftsfrieden allerdings nicht gefährden will, hat einige andere Möglichkeiten, um eine Ruhestörung zu melden. Zudem kann nicht jeder Lärm in der Wohnung gleich erfolgreich beanstandet werden.

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§ 117 Abs. 1 OWiG besagt zum Thema „Ruhestörungen“:

Unzulässiger Lärm: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen (§ 117 Abs. 1 OWiG).“

Was bedeutet das genau? Ab wann kann man die Polizei rufen?

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Ruhestörung wegen Lärm: Gesetze und Ordnungen

Welcher Lärm zu bestimmten Uhrzeiten hingenommen werden muss und ab wann eine Lärmbelästigung vorliegt, ist gesetzlich geregelt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen. In Mietwohnungen ist die Handhabung des Nachbarschaftslärms im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt.

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  • Hiernach ergibt sich, dass werktags von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr Ruhezeiten herrschen. Diese Ruhezeiten können je nach Wohnort variieren. Häufig beginnt eine Mittagsruhe auch schon um 12 Uhr, die Nachtruhe um 20 Uhr.
  • Die Pflicht zur Ruhe gilt an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
  • Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht mehr. Ruhezeiten in der Mittagszeit sind aber häufig in der Hausordnung verankert.
  • Lärm muss innerhalb dieser Zeiten auf Zimmerlautstärke reduziert werden.
  • Laute Musik, Bohren in den Wänden oder Getrampel und Möbelrücken sind in den Ruhezeiten zu vermeiden.
  • Der Rasen im Garten sollte am Sonntag also nicht gemäht werden. Staubsaugen ist ein Grenzfall, ihr solltet dafür zumindest die Fenster schließen.
  • Nicht unter eine „Ruhestörung“ fallen allgemeine Alltagsgeräusche wie Tier- oder Kindergeräusche oder Lärm, der durch Baden und Duschen entsteht.
  • Auch außerhalb dieser Zeiten heißt es allerdings nicht, dass man aus vollen Rohren Rammstein und Co. aus den Musikboxen in der Wohnung schallen lassen darf.

Übrigens: Eine Ruhestörung kann nicht nur durch Lärm verursacht werden. Auch Abgase oder übermäßiges Licht kann dazugehören.

Solltet ihr euch in eurer Ruhe gestört fühlen, sollte man zunächst das direkte Gespräch mit der verantwortlichen Person suchen. Häufig handelt es sich nur um kurzzeitige Störungen, zum Beispiel durch einen Umzug oder eine einmalige Party. Eventuell könnt ihr als Nachbar sogar selbst an der Feier teilnehmen. Um eine Eskalation zu vermeiden, sollte man nicht sofort mit der Polizei oder einem Anwalt drohen. Bei immer wiederkehrenden Lärmbelästigungen kann man allerdings zu anderen Mitteln greifen.

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Ist Staubsaugen am Sonntag verboten? Im Video gibt es die Antwort:

Ruhestörung bei der Polizei melden?

Bei einer andauernden, nicht hinzunehmenden Störung zwischen 6 Uhr bis 22 Uhr sollte man sich an das Ordnungsamt wenden. Wird die Nachtruhe ab 22 Uhr gestört, kann man die Polizei rufen. Der Anruf bei den Ordnungshütern sollte verhältnismäßig sein. Dabei solltet ihr euch an telefonisch an die Polizeiwache wenden. Der Notruf sollte nur angerufen werden, wenn der Lärm gesundheitsgefährdend ist oder andere Gefahren im Zusammenhang mit der Ruhestörung stehen.

  • Die Polizeibeamten ermahnen den Ruhestörer.
  • Bei Wiederholungen kann auch durchaus die Lärmquelle, zum Beispiel die Stereoanlage, einkassiert werden.
  • Auch nächtliche Partys können durch die Polizei „gesprengt“ werden.
  • Bei Wiederholungen kann zudem ein Bußgeld verhängt werden. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 5.000 € geahndet werden.
  • Häufig führt ein Erscheinen der Polizei bei einer Ruhestörung allerdings für Verstimmungen und Provokationen unter den Mietern.
  • Bei Bagatellen sollte man von einem Anruf bei der Polizei absehen.
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In einer Mietwohnung sollte man bei Ruhestörungen auch den Vermieter kontaktieren. Der Vermieter ist dafür zuständig, dass eure Wohnqualität erhalten bleibt. In Extremfällen könnt ihr auf eine Mietminderung pochen. Hierfür müsst ihr allerdings Ruhestörungen regelmäßig in einem Tagebuch dokumentierten und zusätzlich als Nachweis für eine tatsächliche Störungssituation Unterschriften der Mitmieter in der Wohnung sammeln.

Bei uns findet ihr auch Tipps und Ratschläge für den nächsten Stromausfall.

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