Mit Zulassung eines Kraftfahrzeugs bei der Zulassungsbehörde beginnt in Deutschland die Steuerpflicht für die KFZ-Steuer. Diese Steuerpflicht währt so lange, wie das Auto für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens aber einen Monat. Ihr könnt euer Kraftfahrzeug nur dann verkehrsrechtlich zulassen, wenn ihr ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgebt, also eine Einzugsermächtigung erteilt. In diesem Ratgeber findet ihr Informationen und Formulare dazu.
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer - ohne geht es nicht
Seit dem 01.07.2010 ist die Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Deutschland an die Erteilung einer schriftlichen Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut, gebunden.
Es gibt also keine Alternative zur Einzugsermächtigung, wenn man ein Auto zulassen will. Aber auch Menschen, die ungern solche Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilen, können wohl mit dieser Regelung leben, denn der erteilte Freibrief zur Konto-Plünderung ist von harmloser und überschaubarer Natur.
- Die Einzugsermächtigung muss unterschrieben bei der Zulassungsstelle abgegeben werden.
- Jedes Fahrzeug benötigt ein separates Lastschriftmandat.
- Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wird.
- Vor der ersten Abbuchung erhaltet ihr den Kraftfahrzeugsteuerbescheid.
- Der errechnete und festgelegte KFZ-Steuer-Betrag wird einmal jährlich von dem angegebenen Konto abgebucht.
- Durch das Verfahren entstehen euch keine zusätzlichen Kosten oder sonstigen Nachteile.
- Der eventuell vorhandene Restbetrag, falls ihr das Auto nach Abbuchung, aber vor dem Ablauf eines Jahres abmeldet, wird exakt berechnet und euch auf euer Konto zurück überwiesen.
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer - Ausnahme
Die schriftliche Erteilung der Einzugsermächtigung ist verbindlich und grundlegend, außer ihr seid unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das müsst ihr der Zulassungsbehörde dann schlüssig darlegen, indem ihr z.B. einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „H“, „BI“, „aG“. Davon abgesehen könnt ihr euch beim Finanzamt eine Befreiungsbescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde ausstellen lassen.
Bei einem Antrag auf Steuerermäßigung und einer zeitlich befristeten Steuerbefreiung (Euro 4, Drei-Liter-Auto, usw.) bleibt die Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung weiterhin bestehen.
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer: SEPA-Lastschriftverfahren - Formular
Das Formular könnt ihr bei der Zulassungsstelle ausfüllen oder aus dem Netz drucken, bzw. als PDF herunterladen, ausfüllen und mitnehmen.
Bildquelle: The calculator and key car, Drivers view