Kristina Kielblock01.07.2015, 20:10
Mit Zulassung eines Kraftfahrzeugs bei der Zulassungsbehörde beginnt in Deutschland die Steuerpflicht für die KFZ-Steuer. Diese Steuerpflicht währt so lange, wie das Auto für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens aber einen Monat. Ihr könnt euer Kraftfahrzeug nur dann verkehrsrechtlich zulassen, wenn ihr ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgebt, also eine Einzugsermächtigung erteilt. In diesem Ratgeber findet ihr Informationen und Formulare dazu.