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ADAC stellt klar: Darauf müsst ihr mit elektronischer Parkscheibe achten

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Elektronische Parkscheiben kommen bei Autofahrern gut an. Damit aber am Ende aber nicht trotzdem ein Knöllchen kassiert, müsst ihr laut ADAC einige Regeln beachten – etwa auf dem Supermarkt-Parkplatz. Im Video oben fassen wir euch die wichtigsten Punkte zusammen.

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Wer mit offenen Augen durch deutsche Straßen geht, findet elektronische Parkscheiben immer öfter unter Windschutzscheiben. Der Siegeszug kommt nicht von ungefähr: die digitalen Helfer sind praktisch und mittlerweile für wenig Geld zu haben. Doch im Umgang mit elektronischen Parkscheiben gibt es einige Fallstricke, auf die Autofahrer laut ADAC achten sollten.

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Elektronische Parkscheibe: Auf privaten Parkplätzen kann es teuer werden

Nicht jede elektronische Parkscheibe ist in Deutschland auch zulässig. Wichtig ist, dass sie einen elektronischen Bewegungsmelder besitzt, der sich beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellt. Die Zeit darf nicht weiterlaufen. Denn wenn sie veränderbar ist, so ADAC-Jurist Alexander Sievers, ist dieses Modell nicht zulässig und damit verboten (Quelle: ADAC auf YouTube).

Zudem muss auf der Parkscheibe das Verkehrszeichen 314 (weißes P auf blauem Hintergrund) abgebildet und der Begriff „Ankunftszeit“ deutlich zu lesen sein. Ebenso verpflichtend ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Schrifthöhe von mindestens zwei Zentimetern.

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Erfüllt die Parkscheibe diese Voraussetzungen und ist gut im Fahrzeuginneren sichtbar (allerdings ohne die Sicht des Fahrers zu verdecken), ist sie im öffentlichen deutschen Straßenverkehr erlaubt – und genau hier steckt der Teufel im Detail.

Auf Privatparkplätzen wie etwa bei Supermärkten gilt das nicht. Hier kann der Parkraum-Betreiber festlegen, ob er elektronische Parkscheiben akzeptiert oder eben nicht. Um beim nächsten Besuch von Aldi, Rewe und Co. also keine böse Überraschung zu erleben, sollten sich Autofahrer vorher über die Parkbedingungen schlau machen.

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EU-Ausland: Parkscheiben-Regeln sind nicht überall gleich

Ein ähnliches Regel-Wirrwarr gibt es auch im europäischen Ausland. Manche EU-Staaten akzeptieren elektronische Parkscheiben (Niederlanden, Dänemark), andere hingegen nicht. Dazu zählen etwa Österreich, Belgien oder auch die Schweiz. Und auch wenn Parkscheiben grundsätzlich erlaubt sind, kann es im Detail trotzdem Unterschiede zu den deutschen Regelungen gilt. Außerdem greift auch hier die Regel: Die Zeit darf nach dem Abstellen des Motors nicht weiterlaufen.

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