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Adobe kündigen (ohne Gebühr) – so geht's

Das Hauptgebäude von Adobe.
Adobe erhebt eine Gebühr, wenn man sein Abo kündigen will. Das kann man vermeiden. (© Getty Images / AaronP / Bauer-Griffin)
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Der Software-Entwickler Adobe hat sich in letzter Zeit durch Kündigungsgebühren unbeliebt gemacht. Wie ihr euer Abo oder Probe-Abo beendet, ohne dafür zahlen zu müssen, erklären wir hier.

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Adobe-Abos: Was ist passiert?

Besonders seit dem Jahr 2024 diskutieren Nutzer von Adobe-Produkten wie Photoshop, Premiere und Firefly über die Kündigungsgebühr des Software-Herstellers. So heißt es, dass Nutzer eine Gebühr von 50 Prozent der verbleibenden Vertragssumme bezahlen müssen, wenn sie erst nach Ablauf von 14 Tagen gekündigt haben (Quelle: Adobe). Da Adobe aber Jahres-Abos abschließt, die monatlich bezahlt werden sollen, bedeutet das, dass hier große Summen von über 300 US-Dollar/Euro zusammenkommen können, wenn man dann plötzlich kündigen will. Das gilt übrigens auch für Probe-Abos.

Unabhängig von der Frage, ob so eine Kündigungsgebühr überhaupt legal ist, bleibt die Frage, wie man sie schnell vermeiden kann.

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Adobe-Abo ohne Gebühren kündigen

Für gewöhnlich beendet oder kündigt man seine Adobe-Abos in seiner Kontoübersicht. Dann kann aber eine Gebühr anfallen. Laut unserer Recherche ergeben sich mindestens zwei Methoden, um die Kündigungsgebühr bei Adobe zu vermeiden.

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Methode 1: Support kontaktieren und freundlich bleiben

Hierbei ist es besonders wichtig, immer freundlich und nett zu bleiben und seine Emotionen unter Kontrolle zu halten, besonders wenn man verärgert über die Vorgehensweise von Adobe oder seinen Mitarbeitern sein sollte. Das betrifft auch die Antworten des Supports:

  1. Öffnet das Adobe-Help-Center und meldet euch mit eurem Adobe-Login an, falls nötig.
  2. Klickt danach unten rechts auf das Sprechblasten-Symbol, um ein Chat-Fenster zu öffnen.
  3. Schildert nun sachlich und freundlich euer Problem.
  4. Wenn der Mitarbeiter euch bestimmte Angebote machen sollte (geringere Gebühr bezahlen), ist es sinnvoll, diese freundlich abzuweisen und seinen Willen kundzutun, dass man gar keine Gebühr bezahlen möchte.
  5. Auch sollte man eigene Rechtfertigungen vermeiden. Beispiel: Ob man sich diese Gebühr leisten kann oder über welche Finanzen man verfügt, ist hier nicht von Interesse.
  6. Als wichtiger Begründungssatz kann angegeben werden, dass man sich eine andere Erfahrung von Adobe-Produkten erhofft hatte und man letztlich unzufrieden ist.
  7. Wenn der Mitarbeiter auch nach weiterer Diskussion kein Einsehen hat, kann man in Deutschland nötigenfalls den § 119 BGB anbringen (Anfechtbarkeit wegen Irrtums). Dieser besagt, dass man eine Willenserklärung (wie einen Vertrag) rückwirkend wieder auflösen kann, wenn man nicht ausreichend über die Konsequenzen der abgegebenen Willenserklärung aufgeklärt war. Das bedeutet in diesem Fall: Hätte man von der Kündigungsgebühr vorher gewusst, hätte man das Abo oder Probe-Abo gar nicht erst abgeschlossen. Die ursprünglich abgegebene Willenserklärung ist damit nichtig, wodurch  rechtlich gesehen keine Gebühren verlangt werden dürfen.

Im folgendem Video erklärt der YouTuber „p aestethic“ seine Vorgehensweise mit dem Support per Chat-Funktion (englisch):

Methode 2: Abo-Plan ändern vor Beendigung

  1. Ein Adobe-Nutzer ärgerte seinen Frust als er innerhalb des Trial-Zeitraums (aber erst nach 14 Tagen) kündigen wollte, er dadurch aber mehr als 300 US-Dollar Kündigungsgebühr bezahlen sollte (Quelle: Quora).
  2. Laut Eigenangabe änderte er daraufhin einfach seinen Abo-Plan auf die geringste Stufe (Adobe-Standard), die ihn monatlich nur noch 18 US-Dollar kosten sollte. Dadurch konnte er die horrende Kündigungsgebühr vermeiden.

Mit die besten Alternativen für Photoshop und Premiere sind übrigens Affinity Photo 2 und Davinci Resolve (Videobearbeitung). Die Programme gibt es ohne Abo. Man bezahlt also nur einmal und kann sie dann ohne weitere Kosten nutzen. Davinci Resolve ist in der Basis-Version sogar kostenlos und wird wie Affinity Photo 2 von vielen Nutzern als gute Alternative empfohlen.

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