Wer das erste Mal mit einem Anhänger unterwegs ist und auf den Begriff ‚Anhängelast‘ stößt, könnte zunächst etwas ratlos sein. Damit ihr genau wisst, was damit gemeint ist, zeigen wir euch hier, was die ‚zulässige Anhängelast‘ bedeutet, wo ihr diese Information findet und warum es im Fahrzeugschein zwei unterschiedliche Angaben gibt.
Technisch zulässige Anhängelast: Was bedeutet das?
Die technisch zulässige Anhängelast ist das maximale Gewicht, das ein Wagen ziehen darf. Damit ist also das zulässige Gewicht des Anhängers gemeint. Diese Anhängelast ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeug. Ein Smart hat beispielsweise eine geringere Anhängelast als ein Smart SUV oder ein großer Land Rover.
Seid ihr oft auf einen Anhänger angewiesen, solltet ihr euch bereits vor dem Kauf eines Fahrzeugs über die maximal zulässige Anhängelast informieren. Da das nicht nur allein von der Anzahl der Pferdestärken abhängt, sondern auch von Getriebe, Antrieb und anderweitiger Ausstattung, kann es sogar Unterschiede bei auf den ersten Blick gleichen Autos geben.
Die technisch zulässige Anhängelast unterscheidet sich von der gesetzlich erlaubten Anhängelast für Pkw sowie von der tatsächlich gezogenen Anhängelast.
Ebenso wie es ein zulässiges Gesamtgewicht für eurer Fahrzeug gibt, gilt dies auch für Anhänger und das Gesamtgewicht des Zuges. Ab einem Gesamtgewicht von 7000 Kilogramm benötigt ihr einen BE-Führerschein.
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Betriebsanleitung: Wo steht die Anhängelast?
Wo findet ihr die zulässige Anhängelast nun? Dafür solltet ihr in die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sehen, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, unter den Ziffern 0.1 und 0.2. Auch in den CoC-Papieren ist diese vermerkt.
Wichtig ist auch, dass ihr das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also die Masse eures Autos mit dem Anhänger zusammen, nicht überschreitet. Wie schwer die Kombination sein darf, lest ihr im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Feld F.2.
Gebremste oder ungebremste Anhängelast: Wo liegt der Unterschied?
Ihr fragt euch jetzt sicher, warum in eurer Zulassungsbescheinigung zwei verschiedene Informationen stehen. Das liegt daran, dass Ziffer 0.1 euch über die technisch zulässige Anhängelast bei gebremsten Anhängern in Kilogramm in Kenntnis setzt, während unter 0.2 die Anhängelast bei ungebremsten Anhängern steht.
In den meisten Fällen ist das zulässige Gewicht für gebremste Anhänger höher als für ungebremste Anhänger. Der Grund dafür ist einfach: Bei schwereren Lasten auf einem gebremsten Anhänger, insbesondere auf Strecken mit Gefälle, helfen die Bremsen des Anhängers dabei, das Fahrzeug sicher abzubremsen – anders als bei ungebremsten Anhängern, bei denen nur die Fahrzeugbremsen genutzt werden.