Das Bundeskartellamt hat die App-Tracking-Regeln von Apple unter die Lupe genommen: Während Drittanbieter eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen müssen, soll das für Apple selbst nicht gelten. Das verzerrt den Wettbewerb, meint die Behörde.
Kartellamt: Kritik an Apples Tracking-Regeln
Das Bundeskartellamt befürchtet, dass Apples App Tracking Transparency Framework anderen App-Anbietern das Leben bewusst schwer macht – während sich Apple über die Regeln hinwegsetzt. Apple bevorzuge sich selbst, erklärt die Behörde.
Fakt ist: Seit 2021 verlangt Apple von App-Anbietern eine zusätzliche Zustimmung der Nutzer, bevor diese für personalisierte Werbung getrackt werden dürfen. Das soll den Datenschutz stärken, doch die Sache hat einen Haken: Apple unterliegt diesen strengen Regeln nicht, meint zumindest Apple.
Das Kartellamt sieht darin schon länger eine mögliche Wettbewerbsverzerrung. Denn während Drittanbieter mit mehreren Pop-ups um Erlaubnis fragen müssten, könne Apple Nutzerdaten ohne diese Hürden auswerten (Quelle: Bundeskartellamt). Zudem sei das Abfragefenster bei Apps von Drittanbietern kompliziert gestaltet, während Apple-eigene Pop-ups eher zur Zustimmung verleiten würden.
Problematisch findet die Behörde generell, dass Apple den Begriff Tracking so definiert, dass er nur andere Unternehmen trifft. Die eigenen Dienste kombinierten munter Daten aus dem App Store, der Apple ID und verschiedenen Geräten – ohne die gleichen Einschränkungen.
Apple unter verstärkter Beobachtung
Apple unterliegt einer verschärften Missbrauchsaufsicht, da dem Unternehmen eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zugeschrieben wird. Auch deshalb hat sich das Bundeskartellamt erneut mit den Tracking-Regeln befasst. Im März wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob die verschärfte Aufsicht rechtmäßig ist.
So funktioniert das App-Tracking laut Apple: