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Blauer Kreis bei WhatsApp: Neue Funktion ist viel wichtiger, als ihr denkt

Die Meta-KI lässt sich bei WhatsApp jetzt besser einschränken.
Die Meta-KI lässt sich bei WhatsApp jetzt besser einschränken. (© IMAGO / ZUMA Press Wire / Bearbeitung: GIGA.)
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Meta will seine KI mit Nutzerdaten aus Europa trainieren – und das auch bei WhatsApp. Wer seine Chats besonders schützen will, kann das jetzt direkt in der App erledigen. Ein genereller Widerspruch gegen ist auf anderem Wege möglich.

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WhatsApp: Chats vor Meta AI schützen

Ab dem 27. Mai 2025 startet Meta offiziell mit dem KI-Training in Europa, unter anderem mit Inhalten von Facebook und Instagram. Der Konzern will öffentliche Beiträge, Kommentare, Fotos und Interaktionen mit der eigenen KI auswerten. Dennoch schafft Meta parallel für seine Messenger-App WhatsApp neue Schutzmaßnahmen – wohl auch, um das Vertrauen nicht gänzlich zu verspielen.

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Die neue Funktion heißt „Erweiterter Chat-Datenschutz“ und steht allen Nutzern zur Verfügung, die die aktuelle Version von WhatsApp verwenden. Mit ihr lassen sich Inhalte in Einzel- und Gruppenchats gezielt vor Exporten, automatischen Downloads und dem Einsatz von KI schützen (Quelle: WhatsApp). Gerade in Gruppen, in denen nicht alle Personen bekannt sind oder sensible Themen diskutiert werden, bringt diese Einstellung einen echten Mehrwert.

Private Nachrichten bei WhatsApp sollen laut Meta generell außen vor bleiben. Auch Minderjährige sollen ausgeschlossen werden. Ziel sei es, eine KI zu schaffen, die besser auf die kulturellen, sprachlichen und sozialen Besonderheiten Europas reagiert. Dafür brauche man eine große Bandbreite an Daten, so Meta. Die Verbraucherzentrale NRW warnt jedoch: Wer nicht widerspricht, macht seine Daten dauerhaft verfügbar. Einmal im System lassen sich die Inhalte nicht mehr löschen (Quelle: ZDF).

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Meta AI: So widersprecht ihr per Formular

Wer nicht möchte, dass Meta öffentliche Inhalte für das KI-Training nutzt, kann dem ausdrücklich widersprechen. Für Facebook und Instagram bietet Meta dazu Formulare an. Nutzer müssen dort lediglich ihre E-Mail-Adresse angeben, eine Begründung ist nicht nötig. Wichtig: Der Widerspruch sollte bis spätestens 26. Mai erfolgen.

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