Im Februar 2025 wird wieder gewählt. Am 23. Februar 2025 wird der 21- Deutsche Bundestag gewählt. Ab sofort können Berechtigte ihre Unterlagen zur Briefwahl beantragen. Das funktioniert online.
Hinweis: Auch 2025 ist es nicht möglich, online zu wählen. Man kann seine Stimme also nicht per App am Smartphone oder im Browser am PC abgeben, sondern muss wie gewohnt das Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Wahlzettel machen. Das geht wie immer am Wahlsonntag in der Kabine vor Ort oder mit den richtigen Unterlagen vorab per Brief.
Beachtet, dass es nicht in jeder Kommune möglich ist, die Briefwahlunterlagen online zu erhalten. Teilweise müsst ihr sie persönlich vor Ort abholen. Telefonisch kann man sie nicht anfordern. Die genauen Informationen zum Ablauf findet ihr im Webangebot eurer Gemeinde (hier ansehen).
Unterlagen für die Briefwahl online anfordern
Die Briefwahl ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme bei einer Wahl abzugeben, ohne das Wahllokal persönlich zu besuchen.
So erhält man die notwendigen Briefwahlunterlagen:
- Seit dem 13. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen per Post verschickt. Bis spätestens zum 2. Februar 2025 soll jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung erhalten. Mit dieser Benachrichtigung ist die Wahl noch nicht möglich.
- Dort findet ihr aber auf der Rückseite das Formular, um euren Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Dazu findet ihr einen QR-Code abgedruckt.
- Scannt den Code mit der Kamera eures Smartphones ein.
- Ihr werdet auf das Webangebot weitergeleitet, über das ihr eure Unterlagen anfordern könnt.
- Folgt einfach den angegebenen Schritten.
- Ist der Vorgang abgeschlossen, wird euer Antrag bearbeitet und ihr erhaltet innerhalb weniger Tage die Wahlunterlagen.
Die Unterlagen für die Briefwahl können bis Freitag, 15:00 Uhr vor der Wahl angefordert werden (Quelle: Süddeutsche). Die Unterlagen bestehen aus:
- Wahlschein
- Stimmzettel
- Weißer Stimmzettelumschlag
- Roter Umschlag für den Wahlbrief
- Merkblatt
Ihr wisst noch nicht, wen ihr wählen sollt? Möglicherweise hilft euch in Kürze der Wahl-O-Mat:
Danach läuft die Wahl genauso wie im Wahllokal ab. Das heißt, man kreuzt den gewünschten Wahlkandidaten an. Faltet anschließend den Stimmzettel und legt ihn in den Wahlumschlag. Unterschreibt den Wahlbrief. Verschließt den Umschlag und legt ihn wie angegeben in das rote Kuvert für den Wahlbrief.
Hinweis: Habt ihr es euch nachträglich anders überlegt und wollt eine andere Partei wählen, ist das noch am Wahltag im Wahllokal möglich, aber nur, solange ihr den Stimmzettel noch nicht abgeschickt habt.
Briefwahl ohne Handy: Das geht auch
Habt ihr kein Smartphone, mit dem ihr den QR-Code einscannen könnt oder wollt ihr nicht warten, bis die Wahlbenachrichtigung bei euch im Briefkasten landet, könnt ihr die Unterlagen auch per Brief oder E-Mail anfragen. Sucht dazu die Kontaktdaten für euer Wahlamt heraus, zum Beispiel hier. Im Antrag sollten die folgenden Daten enthalten sein:
- Euer Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Gemeldete Adresse
- Optional: Abweichende Versandadresse
Wie funktioniert die Briefwahl?
Der Wahlbrief muss bis zur Schließung der Wahllokale, also bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eintreffen. Verspätet eingegangene Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Berücksichtigt die Versandzeit und fordert euren Stimmzettel frühzeit an. Die Bundesregierung empfiehlt, den Stimmzettel mindestens drei Tage vor der Wahl abzusenden (Quelle: Spiegel.de).
Alternativ kann man den Umschlag mit dem ausgefüllten Wahlzettel auch persönlich im Wahllokal beziehungsweise am dort angebrachten Briefkasten abgeben. Der Versand für die Bundestagswahl 2025 soll ungefähr 2 Wochen vor dem Wahltag am 23. Februar 2025 erfolgen (Quelle: Verwaltung digital). Ein Versand ist erst möglich, wenn alle Wahlvorschläge endgültig zugelassen worden sind. Erst danach werden die Wahlzettel gedruckt. Das soll bis spätestens 30. Januar geschehen (Quelle: Bundeswahlleiterin).