Mit dem Deutschland-Ticket gibt es für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb von Deutschland eine günstige Option. Studenten zahlen in jedem Semester bereits einen Beitrag für das Semesterticket. Wie sieht es mit dem 58-Euro-Ticket für Studenten aus?
Zum Start des „49 Euro“-Tickets gab es noch keine günstigere Variante für Studierende. Mittlerweile ist aber ein „Deutschlandsemesterticket“ verfügbar, mit dem sich die öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Deutschland nutzen lassen.
Deutschlandsemesterticket für Studierende
Das erweiterte Semesterticket gibt es je nach Lehrstätte seit dem Wintersemester 2023/2024 oder Sommersemester 2024. Voraussetzung ist, dass die Hochschule oder Universität einen entsprechenden „Deutschlandsemesterticketvertrag“ mit einem Verkehrsverbund abgeschlossen hat (Quelle: S-Bahn Berlin). Das Ticket gibt es automatisch bei der Erstimmatrikulation oder Rückmeldung zum Semesterbeginn.
Die Kosten für das Deutschlandsemesterticket liegen bei 29,40 Euro im Monat statt den üblichen 49 Euro. Die Preiserhöhung für das deutschlandweit gültige Ticket wird auch an Studierende weitergegeben. Spätestens ab dem Wintersemester 2025/2026 steigt der Preis auf 34,80 Euro pro Monat, während der Normalpreis bei 58 Euro monatlich liegt.
58-Euro-Ticket: Studenten zahlen weniger
Abgesehen vom Preis gibt es keine Unterschiede zwischen dem normalen Deutschlandticket und dem Deutschlandsemesterticket. Auch Studierende fahren also mit dem Ticket durch ganz Deutschland in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Eine Kündigung ist monatlich möglich und muss bis zum 10. des laufenden Monats eingehen.
Das Semesterticket in der deutschlandweit gültigen Version erhält man direkt bei seiner Hochschule. Die Studierendenschaften sind frei, das günstigere Studententicket anzubieten oder eine regionale Alternative (Quelle: Süddeutsche). Eine Immatrikulation muss jedes Semester neu nachgewiesen werden. Es ist nicht übertragbar. Je nach Universität gilt das Angebot zudem nicht für alle Studierenden. An der Berliner Humboldt-Universität können zum Beispiel Studierende in Teilzeit unter 50 Prozent und Eingeschriebene in Aufbau-, Fern- und Weiterbildungsstudiengängen nicht berechtigt (Quelle: RBB).
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Für Schüler und Auszubildende gibt es das Semesterticket nicht. Hier ist man von einzelnen Angebote der regionalen Verkehrsverbünde angewiesen.