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Deutschlandticket kündigen: Wichtige Änderung für Bahnfahrer

Beim D-Ticket muss die Kündigung kinderleicht sein. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie)
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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden: Kunden müssen das Deutschlandticket einfach kündigen können. Umwege über Logins sind unzulässig. Halten sich die Nahverkehrsunternehmen nicht daran, droht ein hohes Ordnungsgeld.

Deutschlandticket: Kündigung muss kinderleicht sein

Ein bayerischer Nahverkehrsbetreiber hat vor dem Oberlandesgericht Nürnberg verloren – und das Urteil dürfte Auswirkungen auf andere Anbieter haben. Jetzt steht fest: Die Kündigung des Deutschlandtickets muss ohne Umwege möglich sein. Der Nahverkehrsbetreiber wollte den Kündigungsbutton lieber hinter einer Login-Schranke verstecken. Das geht nicht, sagen die Richter. Verbraucher müssen ihr Ticket mit wenigen Klicks loswerden können.

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Die Verbraucherzentrale Bayern hatte zwei Verkehrsunternehmen wegen fehlender Kündigungsbuttons abgemahnt. Während ein Unternehmen einlenkte, wehrte sich der andere Anbieter. Er argumentierte, der Kündigungsbutton im Kundenkonto sei ausreichend, da das Ticket ohnehin nur darüber gekauft werden könne (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

Das Gericht sah das anders. Der Gesetzgeber wolle eine möglichst niedrigschwellige Kündigungsmöglichkeit. Ein Login-Zwang stelle daher eine unzulässige Hürde dar. Nach dem Ticketkauf werde das Kundenkonto häufig nicht mehr genutzt. Vergessene Passwörter könnten so zur Kündigungsfalle werden. Bei Zuwiderhandlung droht dem Nahverkehrsunternehmen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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Kündigungsbutton auf Webseiten ist Pflicht

Unabhängig vom Deutschlandticket gilt: Wenn ein Vertrag online abgeschlossen wurde, muss er auch einfach online gekündigt werden können. Seit Mitte 2022 müssen Unternehmen daher auf ihren Webseiten und in Apps einen Kündigungsbutton anbieten, der leicht zugänglich ist.

Was genau „leicht zugänglich“ bedeutet und was ein Kündigungsbutton bieten muss, wird immer wieder vor Gericht geklärt. So hatte die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen Freenet und seine Tochtermarke Klarmobil erfolgreich abgemahnt, weil Kunden keinen individuellen Kündigungsgrund angeben konnten. Generell sehen die Verbraucherschützer gravierende Mängel bei Online-Kündigungen.

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