Droht deutschen Autofahrern die Stilllegung ihrer Diesel-Fahrzeuge? Mit dieser Sorge hatte Verkehrsminister Volker Wissing zuletzt für Aufsehen gesorgt. Von der EU bekommt er jetzt eine unmissverständliche Antwort.
Kein Dieselverbot: Wissing kriegt klare Antwort auf Panikmache
Deutsche Autofahrer müssen keine Stilllegung oder ein nachträgliches Verbot ihrer Diesel fürchten. Das macht die EU in einer Antwort auf die vorige Anfrage aus Volker Wissings (FDP) Verkehrsministerium deutlich. Man werde kein rückwirkendes Verbot von Fahrzeugen anordnen, die nach vormals aktuellem Stand die Emissionstests bestanden hatten, geht aus dem Schreiben hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
Zuvor hatte der deutsche Verkehrsminister davor gewarnt, dass ein aktuell laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) genau dazu führen könne. Seiner Darstellung nach sollte die Zukunft von mehr als 8 Millionen Diesel-Fahrzeugen in Deutschland auf der Kippe stehen, die nach Euro-5- und Euro-6-Norm zugelassen wurden.
Schon im Sommer folgte die erste Klarstellung von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton, wonach Wissings Sorge unbegründet sei. Der FDP reichte das noch nicht. Man forderte Garantien, weshalb es jetzt die nächste Antwort gibt.
Verkehrsminister will garantierte Diesel-Sicherheit
Daran geht die EU-Kommission auch genauer auf den Sonderfall ein, der dem deutschen Verkehrsminister offenbar besonders Kopfzerbrechen bereitet. Die Fahrzeuge sollten der EU-Kommission zufolge den Abgasvorschriften nicht „in jeder Fahrsituation entsprechen“ müssen, „auch nicht bei Volllastfahrten mit Steigung“.
Wissings Darstellung zufolge hätte jedes theoretische Überschreiten der Höchstwerte auch in Extremsituationen zum Aus für betroffene Diesel-Fahrzeuge führen können. Die EU stellt weiter klar: „Jeder Bericht, in dem Aussagen in diesem Sinne gemacht werden, ist daher irreführend.“
Auch das reicht Wissing aber noch lange nicht, er will lückenlose Sicherheit für ältere Diesel-Fahrzeuge, wie das Verkehrsministerium in einer Mitteilung betont. Die EU solle festlegen, dass „für die Feststellung der Einhaltung der Grenzwerte gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen (…) die in diesen Durchführungsmaßnahmen festgelegten Prüfverfahren“ gelten.
Damit würde zwar Sicherheit geschaffen, aber auch eine spätere Überprüfung früherer, möglicherweise unzureichender Prüfverfahren deutlich erschwert.
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