Gute Nachrichten für E-Bike- und E-Scooter-Fahrer: Die Entsorgung der Akkus wird deutlich einfacher. Die Bundesregierung hat neue Regelungen beschlossen, damit die ausgedienten Akkus direkt bei den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden können – so wie kleine Gerätebatterien heute schon.
E-Bike und E-Scooter: Akku-Entsorgung am Wertstoffhof
Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz setzt Deutschland die EU-Batterieverordnung um und nimmt dabei insbesondere Akkus von E-Bikes und E-Scootern ins Visier. Diese Batteriearten haben nämlich besondere Recyclinganforderungen und gelten als brandgefährdet, wenn sie unsachgemäß entsorgt werden. Statt sie mühsam zu speziellen Annahmestellen bringen zu müssen, können Verbraucher diese Akkus bald einfach beim Wertstoffhof abgeben.
Die neuen Entsorgungswege sollen sicherstellen, dass solche Batterien kontrolliert und sicher gesammelt werden. Dazu werden die bestehenden Rücknahme- und Recyclingmöglichkeiten erweitert. Bundesumweltministerin Steffi Lemke bezeichnet das neue Gesetz als wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft: Mehr recycelte Rohstoffe in Batterien, weniger neue Rohstoffgewinnung.
Die Regelungen betreffen nicht nur die Verbraucher: Auch die Hersteller müssen sich stärker an der Entsorgungspflicht beteiligen, indem sie Rücknahmesysteme einrichten oder sich bestehenden Organisationen anschließen. Ziel ist es, dass alle Altbatterien in sichere und umweltgerechte Strukturen gelangen (Quelle: BMUV).
Nächster Schritt: Bundesrat und Bundestag
Nach dem Beschluss im Bundeskabinett wird das Gesetz dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet und muss anschließend den Bundestag passieren. Nach der Verabschiedung soll das neue Batteriegesetz am 18. August 2025 in Kraft treten.
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