Wenn ihr auf eBay oder „Kleinanzeigen“ private Güter verkauft, solltet ihr sicherheitshalber eine Haftungsausschluss-Erklärung hinzu schreiben. Ansonsten können auch noch Jahre später unangenehme Folgekosten durch Artikelmängel und -schäden auf euch zu kommen.
eBay: Auch als Privatverkäufer haftet ihr zwei Jahre bei Sachmängeln!
Was viele nicht wissen: Auch wenn ihr privat auf eBay und Co. verkauft, seit ihr zunächst zu einer Sachmängelhaftung verpflichtet. Das heißt, die Ware muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein (es sei denn, ihr schreibt die Mängel mit in die Artikelbeschreibung).
Aber viel wichtiger: Es gilt auch hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren gemäß § 438 BGB. Das bedeutet, wenn der Kaufgegenstand innerhalb dieser Zeit einen Mangel hat, habt ihr als Verkäufer folgende 5 Optionen:
- Den Sachmangel reparieren,
- einen geeigneten Ersatz liefern,
- vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück überweisen und Artikel zurück senden lassen),
- den Kaufpreis mindern oder
- Schadensersatz leisten.
Wenn ihr aber einen Haftungsausschluss formuliert und dies in eure Artikelbeschreibung aufnehmt, könnt ihr die Gewährleistung ausschließen. Dadurch haftet ihr nicht mehr, falls ein Mangel innerhalb von 2 Jahren bei eurem verkauften Artikeln auftritt.
Haftungsausschluss zum Kopieren und Einfügen
Der Haftungsausschluss sollte richtig formuliert sein, um später rechtlich wirksam zu sein.
Richtige Formulierung
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Quelle: eBay
Wichtiger Tipp: Macht eigene Bilder von den Artikeln, die ihr verkaufen wollt. Denn ebay schließt die Verwendung von Bildern und Videos aus, die von Hersteller-Webseiten stammen. Nutzt ihr sie trotzdem, kann euch eine „nicht-lizenzierte Verwendung fremder Fotos“ vorgeworfen werden, die hohe Geldstrafen bedeuten können. Wenn ihr eigene Fotos macht, fotografiert die Mängel gleich mit, um sicher zu sein.
Beliebte, aber falsche Formulierungen
Die folgenden Formulierungen sind zu ungenau und sollten NICHT verwendet werden, weil sie zu viel Raum für Interpretationen lassen:
- „Gekauft wie gesehen“
(siehe hierzu auch das Urteil Az.: 9 U 29/17 des OLG Oldenburg) - „Ich kann keine Gewährleistung übernehmen“
- „Keine Rücknahme“
- „Keine Garantie“
Wie ihr ein versehentliches eBay-Gebot zurückziehen könnt, erklären wir hier:
Wann wird der Haftungsausschluss unwirksam?
Grundsätzlich muss der Artikelzustand (inklusiver bekannter Mängel) wahrheitsgetreu in die Artikelbeschreibung aufgenommen werden, damit der Käufer weiß, was er da später erhalten wird.
Ein Haftungsausschluss gilt nur für versteckte oder unbekannte Mängel. Wenn ihr als Verkäufer den Mangel aber absichtlich verschweigt oder falsche Angaben über den Artikelzustand macht, ist der Haftungsausschluss an dieser Stelle unwirksam. Als Verkäufer müsst ihr dann trotzdem eine der oben erwähnten 3 Optionen wählen, um den Mangel zu beseitigen.
Wir ihr als Verkäufer ein Angebot auf eBay vorzeitig beendet, seht ihr hier: