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Elektronische Patientenakte: Experten rechnen mit Krankenkassen ab

Krankenkassen informieren bei der ePA zu einseitig, sagt der VZBV.
Krankenkassen informieren bei der ePA zu einseitig, sagt der VZBV. (© IMAGO / Christian Ohde)
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Die elektronische Patientenakte soll für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden – wenn sie nicht widersprechen. Eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt nun, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder nicht ausreichend über die Risiken informieren.

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ePA-Kritik: Krankenkassen informieren zu einseitig

Viele Krankenkassen informieren ihre Mitglieder unzureichend über die elektronische Patientenakte (ePA), so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Vor allem kritische Aspekte wie Datenschutz und Nutzungsgrenzen blieben in den Informationsschreiben außen vor. In einer Untersuchung von 14 Anschreiben bemängelt der VZBV, dass diese vor allem die Vorteile der ePA hervorheben.

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Kritische Punkte wie mögliche Risiken oder die zunächst eingeschränkte Funktionalität der ePA würden hingegen kaum erwähnt. Lediglich in einem Schreiben werde darauf hingewiesen, dass die Akte zu Beginn leer sei und Gesundheitsdaten erst nachträglich eingetragen werden müssten.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass ohne diese Informationen keine fundierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung der ePA möglich sei. „Die Krankenkassen wecken hier zum Teil falsche Erwartungen“, sagt Thomas Moormann, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentralen (Quelle: VZBV).

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Problematisch seien auch die Hinweise zum Widerspruchsverfahren. Viele Krankenkassen verlangen die Nutzung eines Online-Formulars oder setzen den Postweg voraus. Eine telefonische Möglichkeit wird von keiner der untersuchten Kassen angeboten. Zudem wird selten darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch auch nach der Einführung jederzeit möglich ist.

ePA-Infos: Kritik an digitalen Hürden

Neben den Anschreiben müssen die Krankenkassen ein 43-seitiges Informationsdokument zur ePA zur Verfügung stellen. Dieses ist jedoch häufig nur online abrufbar, was die Verbraucherschützer ebenfalls kritisieren. Ein Online-Dokument entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, wonach die Informationen barrierefrei und für jedermann zugänglich sein müssen.

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Im Video: So funktioniert die elektronische Patientenakte.

ePA: So funktioniert die elektronische Patientenakte

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