Die Bundesregierung verschärft die Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott. Besonders im Fokus stehen Supermärkte, Discounter und Verkaufsstellen von E-Zigaretten. Auch auf dem Wertstoffhof gibt es eine wichtige Neuerung für Verbraucher, die Brände verhindern soll.
Neue Regeln für Elektroschrott-Entsorgung
Seit Juli 2022 müssen große Supermärkte und Discounter Elektrokleingeräte zurücknehmen. Um diese Möglichkeit für Verbraucher sichtbarer zu machen, werden die Sammelstellen in den Geschäften nun einheitlich gekennzeichnet. So können Kunden leichter erkennen, wo sie ihre alten Handys, Tablets oder andere E-Kleingeräte abgeben können.
Ein besonderes Augenmerk legt die neue Regelung auf Einweg-E-Zigaretten. Diese sollen künftig überall dort zurückgegeben werden können, wo sie verkauft wurden. Das heißt, auch Kioske und Tankstellen werden verpflichtet, gebrauchte E-Zigaretten zurückzunehmen. Bisher landen diese oft im Restmüll oder sogar in der Umwelt, obwohl sie als Elektrogeräte gelten und gesondert entsorgt werden müssen.
Die Verkaufsstellen werden zudem verpflichtet, ihre Kunden über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Damit soll das Bewusstsein geschärft werden, dass E-Zigaretten nicht in den normalen Hausmüll gehören. Die enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus stellen bei unsachgemäßer Entsorgung ein erhebliches Umwelt- und Sicherheitsrisiko dar, so die Bundesregierung (Quelle: BMUV beim Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum).
Akku-Entsorgung: Änderungen auf Wertstoffhöfen
Um die Brandgefahr durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Ionen-Batterien zu minimieren, sieht der Beschluss auch Änderungen auf den Wertstoffhöfen vor. Dort sollen Verbraucher ihre Elektrogeräte künftig nicht mehr selbst in die Sammelbehälter werfen dürfen. Stattdessen soll geschultes Personal die Geräte entgegennehmen und ordnungsgemäß sortieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Batterien aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden.
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