Die EU und ihre geplante vierte Neufassung der Führerscheinrichtlinie werfen ihre Schatten voraus. Noch 2024 soll die finale Fassung beschlossen werden. Damit kommen nicht nur potenziell Änderungen auf alle Autofahrer in EU-Ländern zu, sondern auch ganz konkret auf E-Auto-Fahrer. Was auf viele wie ein echter Stromer-Vorteil wirkt, sollte allerdings mit Vorsicht genossen werden.
Neue Führerschein-Regeln: E-Autos dürfen schwerer sein
Denn Teil der Änderungen ist auch eine neue Obergrenze beim zulässigen Gesamtgewicht in der Führerscheinklasse B. Hier gilt aktuell für alle Fahrzeuge, die Besitzer eines Führerscheins der Klasse B bewegen wollen, ein Maximum von 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Mit der Novellierung der Führerscheinrichtlinie soll diese angehoben werden auf 4,25 t.
Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Fahrzeugen. So soll die neue Obergrenze für Krankenwagen, Wohnmobile und Sonderfahrzeuge grundsätzlich gelten. Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B – und damit auch praktisch alle Pkw – soll das neue Maximalgewicht nur für alternative Antriebe gelten. E-Autos dürfen in Zukunft also bis zu einem Gewicht von 4,25 t mit dem einfachen B-Führerschein gefahren werden, während Fahrerinnen und Fahrer für gleich schwere Verbrenner mindestens einen Führerschein der Klasse C1 für Lkw bis 7,5 t benötigen.
Die Regel soll außerdem nicht für Fahranfänger gelten. Innerhalb der Probezeit, die EU-weit auf zwei Jahre angeglichen werden soll, gelten weiterhin die bisherigen Grenzen. Außerdem ist bei so schweren E-Autos keine Anhänger-Kombi mehr vorgesehen (Quelle: ADAC).
Hinweis: Bei der zulässigen Gesamtmasse handelt es sich nicht um das Leergewicht eines Fahrzeugs, sondern eben um die gesamte Masse. Darin inbegriffen ist also auch das Gewicht der Ladung.
SUV-Fans angeschmiert? Größte Verbrenner werden unattraktiver
Die Änderung ist einerseits sinnvoll. Denn durch die Akkus sind Elektroautos bei gleicher Größe in der Regel schwerer als ansonsten vergleichbare Verbrenner. Theoretisch könnte es beim aktuellen Stand dazu kommen, dass für ein Modell, das mit beiden Antriebsarten angeboten wird, unterschiedliche Führerscheinklassen nötig werden können.
Der Fall ist zwar unwahrscheinlich und würde nur bei sehr schweren SUVs oder anderen entsprechend massigen Modellen überhaupt eine Rolle spielen. Denkbar wäre eine solche Ungleichbehandlung trotzdem, zumal der SUV-Trend ungebrochen ist.
Beim Kostenvergleich zwischen E-Autos und Verbrennern hat sich etwas getan:
Die Änderung der zulässigen Gewichtsobergrenze wirkt so einerseits wie eine Hilfestellung für massige Elektroautos. Dabei wäre es im Sinne des nachhaltigen Verkehrs besser, wenn auch Stromer auf kleinere Karosserien setzen – zumindest, wo das zum Einsatzzweck passt. Andererseits könnten viele Kunden, die Wert auf ein besonders großes SUV legen, künftig mehr zum Elektroantrieb geleitet werden.
Mit einem Beschluss der vierten Führerscheinrichtlinie wird im Sommer gerechnet. Auch dann lässt der aktuelle Entwurf den Mitgliedsstaaten aber viel Freiraum bei der Umsetzung.
Harten Vorschriften beim Führerschein für Senioren ab 70 Jahren hat die EU hingegen eine Absage erteilt: