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Experten warnen: Mit vielen smarten Produkten holt ihr euch Spione ins Haus

Auch bei Saugrobotern sollen  Kunden aufpassen, sagt die Bundesnetzagentur.
Auch bei Saugrobotern sollen Kunden aufpassen, sagt die Bundesnetzagentur. (© IMAGO / Westend61)
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Die Bundesnetzagentur hat eine klare Botschaft: Wer vernetzte Geräte kauft, sollte genau hinsehen. Ob intelligente Saugroboter, Überwachungskameras oder smarte Brillen – viele dieser Produkte bergen kaum beachtete Risiken. So mancher Käufer holt sich smarte Spione ins Haus.

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Gefahr im Alltag: Smarte Produkte als Spione

Die Bundesnetzagentur warnt vor Risiken durch vernetzte Geräte wie Staubsaugerroboter, smarte Brillen oder Spielzeug. Diese Produkte können teils heimlich Audio- oder Videoaufnahmen machen und diese drahtlos übertragen. Sind solche Funktionen nicht klar erkennbar, sind sie in Deutschland verboten – auch wenn manche chinesische Shops sie bedenkenlos anbieten.

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Smarte Geräte wie Überwachungskameras oder Saugroboter sind zwar durchaus praktisch, können aber auch Gefahren für die Privatsphäre bergen, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Menschen müssen „klar und deutlich erkennen können“, wenn sie gefilmt oder aufgenommen werden. Smarte Brillen oder Kameras in Alltagsgegenständen dürfen deshalb nur eingesetzt werden, wenn sie optische oder akustische Warnsignale geben.

Das gilt auch für eigentlich harmlos aussehende Produkte wie Futterautomaten mit eingebauten Mikrofonen oder Kameras. Werden diese Daten ohne deutliche Warnsignale per WLAN oder Bluetooth auf das Handy des Besitzers übertragen, verstößt das gegen die deutschen Vorschriften (Quelle: Bundesnetzagentur).

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Die Behörde hat bereits einige Spionagegeräte vom Markt genommen, darunter Blumenkörbe mit versteckten Kameras oder Halsketten mit eingebauten Mikrofonen. Auch Haushaltsgeräte wie videofähige Rasierapparate sind der Bundesnetzagentur schon untergekommen.

Smarte Produkte: Genau hinschauen lohnt sich

Wer smarte Produkte kauft, sollte immer die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen prüfen, erklärt die Bundesnetzagentur. Wichtig sei, dass Kameras und Mikrofone sichtbar sind und die Aufnahme durch optische oder akustische Signale angekündigt wird. Bei Unklarheiten können sich Verbraucher direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

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