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Führerschein für E‑Bikes und E‑Scooter: Wir sollten uns ein Beispiel nehmen

Mit dem E-Scooter fahren will gelernt sein – und sollte es auch. (© IMAGO / ABACAPRESS / Vitor Joly)
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Von Flensburg bis Füssen kriegt man sie heute praktisch überall in Deutschland: E‑Scooter sind vielerorts aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Kann ja auch ganz praktisch sein: Mal eben die App zücken, mieten, los geht’s. Aber ihr solltet wissen, was ihr tut, wenn ihr mit dem E‑Scooter unterwegs seid – gilt auch für E‑Bikes, übrigens. Wie’s gemacht wird, zeigt uns Singapur.

Ein Kommentar von Felix Gräber

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E‑Scooter und E‑Bikes: Singapur macht vor, wie es mit Führerschein besser wird

Seit Anfang 2022 ist sie da, die Pflicht für eine Art Führerschein für S‑Pedelecs (E‑Bikes mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) und elektrische Roller in Singapur. Das ist doch mal eine Idee, die wir uns auch aus deutscher Perspektive gerne näher anschauen.

Wegen rasant angestiegener Unfallzahlen mit Verletzten und Toten, die im Zusammenhang mit den noch recht jungen Fahrzeugen stehen, soll Regulierung her. Das hat die Regierung Singapurs 2021 entschieden und inzwischen Nägel mit Köpfen gemacht.

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Wer E‑Bikes oder E‑Scooter fahren will, muss sich weiterbilden und einen verpflichtenden Online-Test bestehen. Darin wird das Wissen zu drei Bereichen abgefragt, per Multiple-Choice-Fragebogen: Allgemeine Infos zu E‑Bikes und E‑Scootern, Vorschriften zu deren Nutzung im öffentlichen Raum und Verhaltensrichtlinien zum Betrieb der Fahrzeuge werden abgefragt.

Führerschein für E‑Scooter: Deutschland braucht ihn wirklich

Davon dürfen wir uns für Deutschland gerne eine Scheibe abschneiden. Man braucht nicht erst auf Unfallstatistiken wie die des ADAC zu schauen, um zu erkennen: E‑Scooter und E‑Bikes bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

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Wer in einer größeren Stadt lebt, braucht nur offenen Auges durch die Gegend bummeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass man jemanden vorbeidonnern sieht, ist groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dabei an Straßenverkehrsregeln oder Rücksichtnahme gehalten wird, ist leider eher gering.

Nicht nur für E‑Scooter bin ich großer Fan von Fahrtauglichkeitsprüfungen:

Auch der Anteil der E‑Bikes bei Fahrradunfällen ist auf dem Vormarsch. Es kann also nicht schaden, wenn man auch hier hin und wieder überprüft, ob die Fahrer in der Lage sind, mit der Geschwindigkeit von modernen E‑Bikes umzugehen. Auch im eigenen Interesse sollten E‑Bike-Fahrer wissen, was sie tun.

Es bräuchte gesetzliche Regeln für die Nutzung, die weit über ein Mindestalter hinausgehen. Mindestens aber sollte eine Aufklärung über die Risiken sowie die Straßenverkehrsordnung (StVo) Pflicht sein. Denn längst nicht jeder, der oder die auf einem E‑Scooter herumfährt, ist so alt, dass man schonmal einen Blick in die StVo werfen musste.

Scooter-Anbieter in die Pflicht nehmen

Wie der ADAC schreibt, ist außerdem oft Alkohol bei Unfällen mit den Scootern im Spiel – für mich wenig überraschend. Wenigstens gilt bei E‑Scootern noch die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Doch eine Absenkung wird diskutiert – keine gute Idee. Zu zweit zu fahren ist übrigens schon heute nicht erlaubt, auch wenn man das immer und überall sehen kann.

Um einem weiteren Problem Abhilfe zu schaffen, müssen die E‑Scooter-Anbieter mit ins Boot geholt werden. Denn die elektrischen Roller werden auch stehend zur Gefahr, weil viele Fahrer sie überall stehen lassen, wo ihnen gerade danach ist – mitten auf dem Radweg zum Beispiel, wo der nächste E‑Bike-Fahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann.

Was geht – und was nicht – seht ihr auch im Video:

E-Scooter in Deutschland: Was ist erlaubt? Abonniere uns
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Feste Abstellbereiche, wie sie manche Städte bereits einführen, sollten zur Regel werden, keine Ausnahme sein. Dann muss man auch nicht so weit gehen und die E‑Scooter direkt komplett verbannen, wie es etwa Paris, Barcelona und Montreal getan haben.

Auf den Umweltaspekt, wenn die batteriebetriebenen Scooter zuhauf in Bäumen und Flüssen landen, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein. Doch auch daran sieht man, dass es mindestens eine Pflicht geben sollte für eine Art „E‑Scooter-Etikette“. Hier könnte man sich am Vorbild der Fahrrad-Plakette orientieren, die manch einer noch aus der Grundschule kennt.

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