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Google unter Beschuss: Wichtige Milliarden-Deals sind illegal

Google hat seine Marktmacht missbraucht, sagen US-Richter.
Google hat seine Marktmacht missbraucht, sagen US-Richter. (© IMAGO / Pond5 Images)
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Google hat in den USA einen wichtigen Prozess verloren – mit weitreichenden Folgen. Besonders kritisch sieht das Gericht die Milliardenzahlungen an Smartphone-Hersteller und Browser-Anbieter. Google habe seine Marktmacht missbraucht.

Google-Urteil: Monopol und Marktmissbrauch

Ein US-Bundesgericht hat Google für schuldig befunden, seine Marktmacht im Suchmaschinengeschäft missbraucht zu haben. Damit habe das Unternehmen gegen US-Wettbewerbsrecht verstoßen.

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Im Mittelpunkt standen Milliardenzahlungen von Google an Smartphone-Hersteller und Browser-Anbieter für die Vorinstallation seiner Suchmaschine. Diese Praxis habe den Wettbewerb erheblich eingeschränkt und Googles Monopolstellung gefestigt.

Um als Standardsuchmaschine voreingestellt zu sein, zahlte Google allein im Jahr 2021 rund 26 Milliarden US-Dollar an Partner wie Apple. Diese Summe übersteigt die sonstigen Kosten der Suchmaschine um das Vierfache. Rund 70 Prozent aller Suchanfragen in den USA laufen über vorinstallierte oder voreingestellte Google-Dienste.

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Auch bei Android-Geräten missbrauche Google seine Marktmacht, so die Richter. Hersteller müssten bestimmte Google-Apps vorinstallieren, wenn sie den Play Store als App-Store anbieten wollten. Zudem gebe es Umsatzbeteiligungen nur, wenn keine zweite Suchmaschine vorinstalliert sei.

Das Ergebnis: Google erhalte neunmal mehr Suchanfragen als alle Konkurrenten zusammen. Diese Datenflut nutzt der Konzern, um seine Dienste weiter zu verbessern. Konkurrenten wie Bing bekämen aufgrund der Monopolstellung von Google nur einen Bruchteil der Suchanfragen zu Gesicht.

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Die endgültigen Folgen des Urteils sind noch offen. Es wird erwartet, dass Google Berufung einlegen wird (Quelle: heise online).

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Monopolvorwurf: Teilerfolge für Google

Trotz der Niederlage konnte Google manche Vorwürfe erfolgreich abwehren. So wurde weder für den gesamten Online-Werbemarkt noch für alle Werbeformen auf Suchmaschinen eine Monopolstellung festgestellt.

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