Wer mit Alkohol oder anderen Drogen erwischt wird, darf trotzdem weiter Fahrrad oder E-Scooter fahren – zumindest solange kein Führerschein benötigt wird. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht keine Rechtsgrundlage für Fahrverbote.
Urteil kippt Fahrrad- und E-Scooter-Verbot
Geklagt hatten zwei Betroffene, denen die Benutzung von Fahrrädern und E-Scootern untersagt worden war. Der eine war mit zwei Promille Alkohol im Blut E-Bike gefahren, der andere unter dem Einfluss von Amphetaminen mit einem E-Scooter. Beide dürfen nun wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärte, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung den Behörden keine Grundlage für solche pauschalen Fahrverbote gebe. Das Radfahren und E-Scooter-Fahren seien nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs vergleichbar – schließlich gehe von ihnen ein geringeres Risiko aus (Quelle: Zeit Online).
Die bisher verhängten Verbote hielten die Richter für unverhältnismäßig, da sie die Bewegungsfreiheit der Betroffenen zu stark einschränkten. Die Verordnung sei zu unbestimmt, um klare Kriterien für die Eignung zum Führen dieser Fahrzeuge festzulegen. Mit ihrer Entscheidung schlossen sich die nordrhein-westfälischen Richter der Linie der Gerichte in Rheinland-Pfalz und Bayern an.
E-Scooter und E-Bike: Sonderregeln bei Alkohol
Für E-Scooter und E-Bikes gelten im deutschen Straßenverkehr besondere Regeln, die häufig zu Missverständnissen führen. Während E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, sind die Regeln für E-Bikes mit denen von herkömmlichen Fahrrädern vergleichbar – was bei Alkohol und anderen Drogen zu unterschiedlichen Konsequenzen führen kann.
Für E-Scooter gilt wie für Autos eine Promillegrenze von 0,5. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, riskiert hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg und sogar den Verlust des Führerscheins. Ab 1,1 Promille gilt ein absolutes Fahrverbot. Auch bei anderen Drogen wird es teuer: Schon geringe Mengen illegaler Substanzen reichen für empfindliche Strafen.
Etwas anders sieht es bei E-Bikes aus, sofern sie nicht als S-Pedelecs mit mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit eingestuft sind. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder, eine Promillegrenze gibt es nicht – allerdings droht ab 1,6 Promille eine MPU.
Was auf dem E-Scooter erlaubt ist, erfährst du im Video: