Mobilfunkanbieter dürfen Kunden nach einer Kündigung nicht ohne triftigen Grund zu einem Rückruf auffordern, wie das Oberlandesgericht Schleswig gerade festgestellt hat. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, wie Freenet jetzt erfahren musste.
Freenet: Kundenrückgewinnung scheitert vor Gericht
Mobilfunkanbieter dürfen Kunden nicht belästigen – vor allem dann nicht, wenn diese ihren Vertrag gekündigt haben. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Schleswig entschieden und damit die Berufung des Anbieters Freenet zurückgewiesen. Nach einer Kündigung dürfen Mobilfunkanbieter nicht ohne triftigen Grund zum Rückruf auffordern (Quelle: FAZ).
Im konkreten Fall wurde eine Kundin nach ihrer Kündigung von Freenet kontaktiert. In einem Schreiben bat der Anbieter um einen Rückruf, um angeblich offene Fragen zu klären. Die Kundin hatte jedoch zuvor ausdrücklich erklärt, nicht zu Werbezwecken kontaktiert werden zu wollen. Ein Verbraucherschutzverein schaltete sich ein und warf Freenet unzumutbare Belästigung vor – ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die Richter stellten klar, dass allgemeine Hinweise auf offene Fragen nicht ausreichen. Vielmehr müsse ein legitimer, nachvollziehbarer Grund für die Kontaktaufnahme vorliegen, der nichts mit Werbung zu tun habe. Auch das Argument von Freenet, datenschutzrechtliche Vorgaben stünden einer konkreteren Erklärung entgegen, wies das Gericht zurück. Es sei die Absicht von Freenet gewesen, die Kundin in ein Rückgewinnungsgespräch zu verwickeln.
Kunden müssen Rückgewinnung nicht hinnehmen
Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden, die sich gegen aufdringliche Rückgewinnungsversuche wehren wollen. Mobilfunkanbieter müssen künftig sicherstellen, dass ihre Kontaktversuche klar als Serviceanliegen erkennbar sind.
Für Verbraucher bedeutet das: Wenn nach einer Kündigung grundlose Anfragen oder Anrufe erfolgen, kann dagegen vorgegangen werden – wenn sie angegeben haben, dass sie nicht zu Werbezwecken kontaktiert werden möchten.
So könnt ihr Spam-Anrufe verhindern: