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Nebenkosten-Abrechnung für 2024 kommt bald: Auf dieses Detail solltet ihr achten

Frau mit Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung kann ein echter Schock sein. (© Adobe Firefly)
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Auch in 2025 gibt es wieder Kassensturz fürs Vorjahr: Die Nebenkostenabrechnung steht an und dürfte bei den meisten Mietern im Frühjahr 2025 fürs Gesamtjahr 2024 anstehen. Dabei gibt es eine besondere Stolperfalle, die ihr genau kennen solltet.

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Ende des Nebenkostenprivilegs kommt zum Tragen

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 ist eine besondere: Hier kommt das erste Mal seit Jahrzehnten zum Tragen, dass der Kabelanschluss fürs Fernsehen nicht mehr ohne weiteres über die Nebenkosten abgerechnet werden kann. Das sogenannte Nebenkostenprivileg gilt seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr.

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Was heißt das für Mieter? Die erste Jahreshälfte 2024 konnten Vermieter wie seit Jahren gewohnt die Kosten für einen gemeinsamen Kabelfernsehanschluss für das ganze Haus über die Nebenkosten auf die Mietparteien umlegen. Dabei kam es nicht nicht darauf an, ob ihr die Kabeldose überhaupt genutzt habt oder nicht mal einen Fernseher besitzt.

Wer diese Kosten bisher immer getragen hat, sollte bei der nächsten Abrechnung also genau hinsehen: Euer Vermieter darf die Kosten nur noch für das erste Halbjahr auf euch umlegen. Danach braucht ihr keinen Cent mehr für einen TV-Anschluss an den Vermieter zahlen – es sei denn, ihr habt bereits einen neuen Vertrag über den Vermieter oder die Wohnungsgenossenschaft abschließen lassen. Dazu müsstet ihr aber schon längst eure Zustimmung erteilt haben – und die Kosten müssen gesondert in Rechnung gestellt werden.

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Es dürfte sich daher lohnen, auch in diesem Jahr einen genauen Blick auf die Abrechnung zu werfen.

Übrigens: Ihr könnt einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt widersprechen. Der Vermieter ist dann in der Pflicht nachzubessern – auch und gerade, wenn ihr durch Fehler finanziell benachteiligt werdet.

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Wichtig zu beachten: Da das Nebenkostenprivileg erst zur Jahresmitte abgeschafft wurde, ist nicht jede Abrechnung automatisch falsch, in der Kosten für den TV-Anschluss auftauchen. Sie dürfen nur nicht mehr für das ganze Jahr 2024, sondern nur bis einschließlich 30. Juni berechnet werden. Ab der Abrechnung für 2025 – oder falls ihr eure NK-Abrechnung nicht zum Kalenderjahr bekommt, ab der ersten, die sich nur auf einen Zeitraum nach dem 1. Juli 2024 bezieht – haben die Kosten für den TV-Anschluss aber nichts mehr bei den Nebenkosten zu suchen.

Tipp: Wenn ihr Probleme habt, die Kostenberechnung nachzuvollziehen, wendet euch an euren Vermieter. Der ist verpflichtet, euch auf Nachfrage die Originalbelege zugänglich zu machen. So könnt ihr mit der vollständigen Rechnung des TV-Anbieters prüfen, ob euer Anteil stimmt.

CO2-Preis treibt Gaskosten in die Höhe

Während das Ende des Nebenkostenprivilegs für viele Mieter eine finanzielle Erleichterung bedeuten kann – vor allem wenn ihr nun ganz auf einen sowieso ungenutzten TV-Anschluss verzichtet –, dürfte es bei den Gaskosten anders aussehen.

Denn zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde der CO2-Preis angehoben. Wenn ihr euren Verbrauch beim Heizen – und der Wasseraufbereitung, falls ihr etwa eine Gastherme nutzt – nicht deutlich reduziert habt, werdet ihr in der NK-Abrechnung für 2024 also wahrscheinlich mehr für Heizung und Warmwasser zahlen müssen als im Jahr zuvor.

2025 steht auch schon das nächste Plus beim CO2-Preis an. Damit werden Heizöl und Erdgas ebenso teurer wie Benzin und Diesel. Und beim Heizen droht eine weitere Kostensteigerung durch die höhere Speicherumlage.

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