Was wie eine kleine Änderung klingt, könnte für viele Menschen den Alltag massiv verbessern.
Geldautomaten müssen ab dem 28. Juni 2025 deutlich benutzerfreundlicher werden. Das fordert das an diesem Datum in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das soll besonders für Menschen mit körperlichen Einschränkungen viele alltägliche Aufgaben erleichtern.
Die Regelung verpflichtet Banken dazu, neue Geräte mit Sprachausgabe, akustischen Signalen, vergrößerter Schrift und individuell einstellbarem Kontrast auszustatten. Auch Menüführung und Anzeige sollen deutlich einfacher gestaltet sein.
Nutzerfreundliche Automaten – aber nicht sofort
Diese neuen Vorgaben betreffen aber nur Automaten, die ab dem Stichtag neu installiert werden. Bereits vorhandene Geräte dürfen weiterhin verwendet werden – allerdings nur noch für maximal 15 Jahre. Danach müssen sie ebenfalls ersetzt oder angepasst werden.
Neben Geldautomaten betrifft das Gesetz auch Fahrkartenautomaten, Zahlungsterminals und Check-in-Systeme – also viele Bereiche des öffentlichen Lebens, in denen Menschen mit Behinderungen bisher oft Nachteile hatten. Eine neue Marktüberwachungsbehörde wird künftig kontrollieren, ob die technischen Standards eingehalten werden und Verstöße ahnden.
Wo stehen die Automaten?
Das Ziel des Gesetzes: Eine gleichberechtigte Nutzung technischer Alltagsgeräte, unabhängig von Einschränkungen für alle Menschen zu ermöglichen. Für Banken und Dienstleister bedeutet das zusätzliche Investitionen – für euch aber mehr Komfort und Sicherheit beim Bezahlen, Buchen oder Geldabheben.
Viele Banken bieten auf ihren Websites die Möglichkeit, gezielt nach barrierefreien Automaten zu suchen. In Österreich ist man hier schon einen Schritt weiter: Auf dem Portal Bank4all kann man für alle Geldinstitute nach entsprechenden Automaten suchen.