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"Perfide Masche": Jetzt geht’s großem DSL-Provider an den Kragen

LAN-Kabel RJ-45 auf einer Notebook-Tastatur.
Abzocke mit DSL-Anschlüssen: Provider 1N Telecom in der Kritik. (© GettyImages / simpson33)
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11.000 Beschwerden in gut einem Jahr: Der Telekommunikationsanbieter 1N Telecom steht massiv in der Kritik. Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, mit irreführenden Methoden Kunden in langfristige Verträge zu locken. Jetzt ergreift der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtliche Schritte.

Verwechslungsgefahr mit der Telekom: So läuft die fiese Masche

Die Vorwürfe wiegen schwer: 1N Telecom soll gezielt ältere Menschen mit Schreiben anwerben, die leicht mit Post der Deutschen Telekom verwechselt werden können. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bemerken erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, dass sie einen 24-Monats-Vertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen, aber nicht ihre bestehenden Telekom-Konditionen angepasst haben.

Besonders ärgerlich: Wer die Portierung seiner Telefonnummer verhindert, wird mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 419,88 Euro konfrontiert und muss sich mit Inkasso-Unternehmen herumplagen. Der vzbv hält diese Forderungen für "vollkommen unberechtigt" und die zugrundeliegenden Vertragsklauseln für unwirksam (Quelle: vzbv).

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Unterlassungsklage und mögliche Sammelklage

Der vzbv hat bereits eine Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Zudem prüft der Verband eine Sammelklage, um im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene zu erwirken. Ihr könnt euch auf einer eigens eingerichteten Website an einer Umfrage beteiligen, wenn ihr selbst betroffen seid.

Für Sebastian Reiling vom vzbv ist das Vorgehen des Providers eine "perfide Masche mit unzulässigen Methoden". Die Verbraucherschützer kritisieren auch, dass 1N Telecom nur 24-Monats-Verträge anbietet, obwohl gesetzlich auch eine 12-Monats-Option vorgeschrieben ist. Und offenbar hat das Unternehmen noch nicht genug: Die Zahl der Beschwerden steigt weiter. Allein seit Januar 2024 gingen über 5.500 Meldungen beim vzbv ein. Bleibt zu hoffen, dass die Klagen erfolgreich sind und diese unsägliche Masche ein Ende findet.

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Das ist übrigens nicht die einzige Internetvertrags-Masche, die Nutzern kennen sollten. Die Verbraucherzentrale spricht eine weitere Warnung aus:

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