Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Rundfunkbeitrag: Fiese Masche landet vor Gericht

Rundfunkbeitrag: Fiese Masche landet vor Gericht

Rundfunk-Masche: VZBV klagt gegen Anbieter
Der VZBV klagt gegen den Anbieter einer Rundfunk-Masche. (© Action Pictures / IMAGO)
Anzeige

Für kostenlose Vorgänge Geld kassieren? Verbraucherschützern geht das eindeutig zu weit: Sie klagen gegen den Betreiber eines Portals, das irreführende Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbietet. Kunden sollen dort 29,99 Euro zahlen, um dem Beitragsservice beispielsweise eine neue Adresse mitzuteilen.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Rundfunk-Masche: VZBV klagt gegen Anbieter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rechtliche Schritte gegen den Betreiber der Webseite service-rundfunkbeitrag.de eingeleitet. Dort werden Gebühren für Leistungen erhoben, die beim offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eigentlich kostenlos sind. Der VZBV fordert nun Unterlassung und prüft sogar eine Sammelklage, um betroffene Verbraucher zu unterstützen.

Anzeige

Das Portal bietet verschiedene Services rund um den Rundfunkbeitrag an. Unter anderem können Nutzer für 29,99 Euro Änderungen an ihrem Beitragskonto melden oder eine neue Adresse angeben. Der VZBV schätzt, dass mehr als 90.000 Verbraucher das Angebot genutzt haben.

Laut VZBV ist auf der Webseite nicht klar erkennbar, dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt. Die Verbraucherschützer haben nun beim Oberlandesgericht Koblenz eine Unterlassungsklage eingereicht, nachdem der Betreiber keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Anzeige

Das Unternehmen hinter service-rundfunkbeitrag.de hat angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge bis zum 27. Juni 2024 zu akzeptieren. Die Verbraucherzentralen bieten Betroffenen einen Musterbrief für den Widerruf an (Quelle: VZBV).

Trotz Klage: Rundfunk-Portal weiter online

Trotz eingeleiteter rechtlicher Schritte ist die Webseite der SSS Software Special Service GmbH weiterhin erreichbar und bietet ihre zweifelhaften Dienste an. Neu hinzugekommen ist allerdings der Hinweis, dass alle Vorgänge rund um den Rundfunkbeitrag auch direkt und kostenlos über den Beitragsservice abgewickelt werden können.

Anzeige

Im Video: So steht die GIGA-Redaktion zum Rundfunkbeitrag.

Das denken wir über den Rundfunkbeitrag Abonniere uns
auf YouTube

Hat dir der Beitrag gefallen? Folge uns auf WhatsApp und Google News und verpasse keine Neuigkeit rund um Technik, Games und Entertainment.

Anzeige