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Schufa: Wichtige Änderung sollten alle Verbraucher kennen

Wer einen Schufa-Eintrag hat, verschlechtert bei vielen Verträgen die eigenen Chancen. (© IMAGO / Political-Moments)
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Die Schufa führt eine wichtige Änderung ein, die vielen Bürgern helfen kann. Wer ab 1. Januar in Verzug mit Zahlungsverpflichtungen gerät, sie aber schnell nachholt, soll auch schneller wieder gut dastehen bei der Schufa. Doch es gibt dabei einige Einchränkungen.

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Schneller wieder positiv: Schufa führt 100-Tage-Grenze ein

Wer von der Schufa einen negativen Score kassiert, soll sich ab 1. Januar 2025 schneller aus der Misere befreien können. Dafür sorgt eine neue Regelung, wonach die Auskunftei negative Einträge wegen unbezahlter Rechnungen früher löschen will – allerdings nur bei einmaligem Zahlungsverzug, der zudem innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde, nachdem die Schufa Meldung über die Mahnung bekommen hat.

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Erfüllen Verbraucher die Vorgaben, wird die Speicherung der negativen Daten bei der Schufa verkürzt. Von bisher 36 Monaten geht es auf nur noch 18 Monate runter, bis die Schufa den Score wieder positiv wertet.

„Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, meint Schufa-Chefin Tanja Birkholz (Quelle: dpa via Tagesspiegel).

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So sichert ihr euch die schnelle Löschung der Schufa

Wer schnell wieder zu einem positivem Schufa-Eintrag zurück will, muss allerdings nicht nur innerhalb von 100 Tagen die Schulden bezahlen. Es dürfen in der verkürzten Frist von 18 Monaten auch keine neuen Negativmeldungen bei der Schufa zu euch ankommen. Ihr müsst euch also vorbildlich bei all euren Zahlungsverpflichtungen verhalten.

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Die Schufa verkürzt die Frist außerdem nur für Verbraucher, zu denen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis vorliegen. Auch ein Insolvenzverfahren gilt als Ausschlussgrund.

Die Änderung gilt nicht nur für neue Meldungen an die Schufa ab 1. Januar. Bestehende negative Schufa-Einträge, die alle Voraussetzungen erfüllen, aber schon älter sind, will die Auskunftei löschen und hat nach eigenen Angaben bereits damit begonnen. Rund 60.000 Menschen sollen allein von diesem Schritt profitieren.

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