Der Streit hat ein Ende: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Das Urteil betrifft tausende Sparer in Deutschland, die nun mit Auszahlungen rechnen können. Einige dürfen sich über vierstellige Beträge freuen.
BGH-Urteil: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sparkassen ihren Prämiensparern zu wenig Zinsen gezahlt haben. Tausende Kunden können nun mit Nachzahlungen rechnen, die oft im vierstelligen Bereich liegen dürften.
Konkret hat der BGH erstmals einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei Prämiensparverträgen bestätigt. Demnach dürfen sich die Zinsen an der Durchschnittsrendite börsennotierter Bundeswertpapiere orientieren. Dabei handelt es sich um Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren.
Der Entscheidung liegen vorangegangene Urteile der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden zugrunde. Der BGH wies damit Forderungen von Verbraucherzentralen nach noch höheren Zinssätzen zurück. Die Verbraucherschützer hatten einen so genannten gleitenden Durchschnittszinssatz gefordert, der sich an Hypothekenpfandbriefen orientiert (Quelle: MDR).
Trotz der Ablehnung ihrer Forderung zeigen sich die Verbraucherschützer mit dem Urteil zufrieden. Patrick Langer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) freut sich, dass nun endlich Klarheit herrsche. Mit der nun festgelegten Berechnungsmethode kämen in vielen Fällen üppige Beträge für die betroffenen Kunden heraus.
Die Rückzahlung könnten Kunden in einen ETF stecken:
Zinsen: Sparkassen müssen handeln
Nach dem Urteil sind die Sparkassen nun in der Pflicht, die Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen zu berechnen und auszuzahlen. Ramona Pop vom VZBV fordert, dass „alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen in die Wege leiten“ müssen. (Quelle: VZBV)