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Sparkassen-Kunden erhalten Geld zurück: Tausende Euro möglich

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Sparkassen-Kunden winken Geldzahlungen. (© IMAGO/FrankHoermann/SVEN SIMON)
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Millionenbeträge fließen zurück: Ein Urteil könnte für viele Sparkassen-Kunden finanziell sehr lukrativ werden. Bei Prämiensparverträgen winken jetzt hohe Rückzahlungen, sagt der Bafin-Chef. Doch Vorsicht: Wegen der drohenden Verjährung drängt die Zeit.

Sparverträge: „Viel Geld“ für Sparkassen-Kunden

Jahrelang stritten Verbraucherschützer und Sparkassen über die korrekte Berechnung der Zinsen bei Prämiensparverträgen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof für Klarheit gesorgt: Die Zinsklauseln in vielen Verträgen waren unzulässig. Die Richter legten einen konkreten Referenzzinssatz fest, an dem sich die Neuberechnung orientieren muss.

Bafin-Präsident Mark Branson begrüßt das Urteil: „Ich bin überzeugt, dass am Ende viel Geld an die Kundinnen und Kunden zurückfließen wird – auch weil wir uns bei dem Thema frühzeitig positioniert haben“ (Quelle: Handelsblatt).

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Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen müssen die Sparkassen im Schnitt rund 1.300 Euro pro Prämiensparvertrag nachzahlen. In Einzelfällen sind sogar bis zu 10.000 Euro möglich.

Betroffen sind Prämiensparverträge, die zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen wurden. Im Jahr 2021 gab es laut Bafin noch rund 1,1 Millionen solcher Verträge in Deutschland. Viele davon haben die Sparkassen in den vergangenen Jahren gekündigt.

Sparkassen-Kunden sollten schnell handeln

Branson weist auf das Problem der Verjährung bei Prämiensparverträgen hin. Er rät den Betroffenen, ihre Verträge schnell zu überprüfen, da die Verjährung der Ansprüche auch durch Allgemeinverfügungen der Bafin nicht gehemmt werde. Er fordert die Banken auf, ihren Kunden alle notwendigen Informationen zur Berechnung ihrer Ansprüche zur Verfügung zu stellen.

Allerdings weist die Bafin auch darauf hin, dass die Banken zu Unrecht erhobene Entgelte nur dann erstatten müssen, wenn der Kunde dies aktiv verlangt. Betroffene Verbraucher müssen also selbst tätig werden.

Die Rückzahlung könnten Kunden in einen ETF stecken:

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