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Strafe für E-Scooter: Diesen teuren Fehler müsst ihr kennen

Junge Frau fährt auf einem E-Scooter.
Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die geltenden Vorschriften genau kennen. (© IMAGO / imagebroker)
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E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit. Besonders die praktischen Miet-Angebote werden gerne genutzt. Doch die Regierung plant neue Vorschriften für Elektro-Roller. Eine davon dürfte für viele Fahrer teuer werden.

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Neue Regeln: E-Scooter-Fahrer werden zur Kasse gebeten

Noch sind die neuen Regeln für E-Scooter und ihre Fahrerinnen und Fahrer nicht in trockenen Tüchern. Doch das Bundesverkehrsministerium will die beliebten Elektro-Fahrzeuge in vielen Bereichen Fahrrädern gleichstellen, wodurch sich viele Vorschriften ändern.

Eine Sache bleibt jedoch gleich: Zu zweit auf einem E-Scooter fahren ist schon heute verboten – und bleibt es auch den neuen Vorschriften nach. Wer dagegen verstößt, muss allerdings in Zukunft mit einer härteren Strafe rechnen: Statt wie bisher 10 Euro Bußgeld sollen dem Entwurf zufolge künftig 25 Euro fällig werden.

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Dazu heißt es im Entwurf des Verkehrsministeriums: „Bei der Mitnahme von Personen oder Anhänger kann sich bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts der Bremsweg aufgrund der Überladung verlängern.“ Mit mehreren Personen zu fahren ist also nicht grundlos verboten, sondern weil es deutlich gefährlicher ist und die E-Scooter nicht darauf ausgelegt sind.

Neue Regeln für E-Scooter stehen noch nicht fest

Das höhere Bußgeld dürfte eine der einschneidendsten Veränderungen für E-Scooter sein. Man muss sich nur auf der Straße umschauen, um zu erkennen, dass das Verbot mehrerer Personen auf E-Scootern bisher sehr häufig ignoriert wird. Ob die 25 Euro als Strafe das ändern, dürfte aber vor allem daran hängen, ob das Verbot überhaupt künftig auch mehr kontrolliert wird.

Gerade jüngere E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen würde eine Strafe in dieser Größenordnung aber schon viel eher treffen als in aktueller Höhe.

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Neben der höheren Strafzahlung sind noch andere Neuerungen geplant. So sollen E-Scooter etwa auch beim Parken grundsätzlich wie Fahrräder behandelt werden. Bedeutet: E-Scooter dürften überall abgestellt werden.

Der Entwurf neuer Regelungen betrifft gleich mehrere Gesetzestexte und ist noch nicht entschieden. Viele der Vorschläge kommen bei Kritikern aus Städten und Gemeinden nicht gut an.

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Noch gelten diese Vorschriften in aktueller Form:

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