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Urteil gegen Amazon-Preiserhöhungen: Kriegen Prime-Kunden jetzt ihr Geld zurück?

Das Prime-Abo von Amazon ist praktisch, aber der Preis steigt. (© Giga)
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Amazon-Kunden zahlen seit Jahren zu viel fürs Prime-Abo. Diese Ansicht vertritt zumindest das Düsseldorfer Landgericht und hat nun in einem Verfahren um Preiserhöhungen gegen Amazon entschieden. Für Kunden öffnen sich damit Tür und Tor, um Geld zurückzufordern. Doch noch ist es zu früh zum Feiern.

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Preissteigerung unwirksam? Amazon verliert vor Gericht

Seit September 2022 zahlen Kunden von Amazons beliebtem Prime-Abo in Deutschland zu viel für das Angebot, so das Landgericht Düsseldorf. Damals hat der Versandriese die monatlichen Preise von 7,99 auf 8,99 Euro angehoben. Bei jährlicher Abrechnung werden seitdem sogar 89,90 Euro fällig statt wie zuvor 69 Euro. Macht ein Plus von bis zu 30 Prozent, je nach Zahlungsmodalität – ein heftiger Preisaufschlag, der schon 2022 für lautstarke Kritik gesorgt hat.

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Die Verbraucherzentrale NRW ist gegen Amazon vor Gericht gezogen – mit Erfolg: „Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, so Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale NRW. Dort hieß es unter anderem ursprünglich, dass Amazon die Teuerung mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründe – offenbar nicht ausreichend für die Richter.

So erklärt Schuldzinksi weiter: „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“ Es gibt jedoch mindestens einen großen Stolperstein für alle, die sich jetzt auch Rückzahlungen freuen. Das Urteil gegen Amazon ist noch nicht rechtskräftig. Der Konzern kann gegen die Entscheidung der Düsseldorfer Richter also noch Berufung einlegen. Nicht unwahrscheinlich, schließlich geht es für Amazon um Millionen.

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Geld zurück von Amazon? Was Kunden jetzt wissen müssen

Ob Kundinnen und Kunden des Prime-Abonnements von Amazon nun also tatsächlich mit Geld rechnen können, ist derzeit noch offen. Wenn ja, geht es pro Kunde um bis zu 28 Euro bei monatlicher Zahlung. Wer jährlich im Voraus gezahlt hat, würde sogar Anspruch auf bis zu 62,70 Euro Rückzahlung haben.

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Um diese Ansprüche durchzusetzen, bereitet die Verbraucherzentrale eine Sammelklage vor. Ist die eingereicht, können betroffene Prime-Kunden dort ohne weiteren Aufwand und kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen zur Klage sowie einen Newsletter, mit dem ihr informiert werdet, wenn es losgeht, findet ihr bei der Verbraucherzentrale. Diesen Weg wollen die Verbraucherschützer gehen, „falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt.“ Noch ist also nichts entschieden.

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