Banküberweisungen sind nicht gerade die aufregendste Angelegenheit. Man könnte versucht sein, mit einem kreativen Verwendungszweck für etwas Abwechslung zu sorgen. Wer aber Begriffe wie „Kokain und Plutonium“ verwendet, riskiert ernsthafte Konsequenzen – bis hin zur Kontokündigung.
Kreative Überweisungen: Humor birgt Risiken
Kreative Verwendungszwecke für Überweisungen können zu Schwierigkeiten führen. Nach dem Geldwäschegesetz sind Banken verpflichtet, Überweisungen auf verdächtige Begriffe wie Drogen oder Waffen zu überprüfen. Das geschieht automatisch durch eine spezielle Software, die bei Auffälligkeiten Alarm schlägt.
Die Banken sind dann sogar verpflichtet, einen verdächtigen Verwendungszweck der Financial Intelligence Unit des Zolls zu melden. Erhärtet sich der Verdacht, schauen sich die Strafverfolgungsbehörden die Sache genauer an.
Während harmlose Formulierungen wie „Entschädigung für schlechte Witze“ folgenlos bleiben, können Begriffe, die auf Straftaten hindeuten, schnell für unnötigen Ärger sorgen („Danke für das Plutonium“). Laut Thomas Rienecker von der Deutschen Kreditwirtschaft prüfen Banken solche Fälle intensiv – auch wenn sie nicht ernst gemeint sind (Quelle: MDR).
Kreative Verwendungszwecke führen zwar nicht direkt ins Gefängnis, können aber schwerwiegende Folgen haben. Einige Banken haben bereits Konten gekündigt, weil die Nachforschungen zu aufwendig gewesen seien. Eine solche Kündigung kann bei späteren Kontoeröffnungen erneut zu Schwierigkeiten führen. Auch bei Flughafenkontrollen droht teilweise sogar eine längere Wartezeit.
Besser nichts riskieren: Sicherheit vor Scherzen
Bei der Angabe des Verwendungszwecks sollten Bankkunden lieber auf Scherze verzichten. Selbst wenn der Empfänger den Witz als solchen erkennt, steht das eher humorlose Geldwäschegesetz im Weg. Bei privaten Überweisungen kann der Verwendungszweck auch einfach leer gelassen werden.
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