Auch heute fällt noch im Bereich des Telefonierens der Begriff „R-Gespräch“. Wie funktioniert das? Wie kann man sich als Angerufener vor hohen Gebühren schützen?
Das „R“ steht für „Rückwärtsberechnung“ oder auch in englischer Sprache für „Reverse Charge“. Dabei handelt es sich um Telefonanrufe, bei denen nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten des Telefonats übernimmt. Heutzutage sind R-Gespräche durch Flatrates und Messenger-Dienste wie WhatsApp weitgehend verdrängt worden, aber sie existieren in einigen Ländern und für bestimmte Situationen noch immer.
Wie funktionieren R-Gespräche?
Diese Art des Gesprächs wurde früher häufig genutzt, als Telefonkosten noch sehr hoch waren und nicht jeder über ausreichend Guthaben verfügte. Heutzutage wird das Prinzip vor allem von Betrügern eingesetzt.
Es gibt nur noch wenige Anbieter, über die R-Gespräche abgewickelt werden. Das war in Deutschland lange zum Beispiel auch über Telekom möglich, der Dienst wurde aber Ende 2020 eingestellt (Quelle: Telespiegel.de). Will man ein solches Telefonat durchführen, ruft man eine kostenlose Nummer dieser Anbieter an. Man nennt seinen Namen und wählt dann die Nummer, mit der man verbunden werden möchte. Der Anruf wird in der Regel automatisch, manchmal manuell durchgestellt. Der Angerufene hört nach dem Abheben eine automatische Ansage, in der er erfährt, wer ihn via R-Gespräch erreichen möchte. Anschließend wird mitgeteilt, wie hoch die anfallenden Gebühren wären. Will er das Gespräch annehmen, muss er dies in der Regel per Tastenwahl bestätigen.
Früher genügte auch das Sprechen des Wortes „Ja“, da aber auch Anrufbeantworter-Ansagen ausgelesen wurden, in denen das Wort beiläufig vorkam, sind die meisten Anbieter auf das Tastenwahlverfahren umgestiegen.
Seriöse Gründe für ein R-Gespräch gibt es heutzutage kaum noch. Wer sich vor teuren Kostenfallen schützen möchte, kann sich bei seinem Telefonanbieter auf eine Sperrliste für solche Anrufe setzen lassen. Wie das geht, erfahrt ihr im Webangebot der Bundesnetzagentur (hier ansehen).
Verbreitung von R-Gesprächen
Die „Rückwärts“-Gespräche waren Anfang der Nullerjahre auf den Markt gekommen und damals eine echte Innovation. Telefon-Flatrates waren noch wenig verbreitet und die Option kostenlos zu telefonieren war für viele Nutzer interessant. Mittlerweile sind R-Gespräche ein Nischenphänomen, das kaum noch bekannt und verwendet wird, nicht zuletzt wegen horrender Gebühren und der unseriösen Geschäftspraktiken einiger Anbieter. Heutzutage gibt es vor allem Fälle von Auslandsanrufen, bei denen nichts ahnende Nutzer dazu unter einem Vorwand dazu gebracht werden sollen, das R-Gespräch über eine Taste am Telefon anzunehmen. Häufiger sind inzwischen jedoch „Ping“-Anrufe, bei denen Nutzer dazu gebracht werden sollen, eine teure Nummer zurückzurufen. Zudem versuchen Kriminelle Angerufene dazu zu bringen, „Ja“ am Hörer zu sagen, um die Tonspur auszuschneiden und sie in eine Fake-Zusage zu einem teuren Vertrag einzufügen.
Telefonnummer für R-Gespräche sperren
In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle von horrenden Telefonrechnungen durch versehentlich angenommene R-Gespräche bekannt. Oft haben Kinder im nicht geschäftsfähigen Alter die Gespräche ausgelöst und stundenlang telefoniert. Manchmal wurden Anrufbeantworter systematisch angerufen. Mittlerweile kann man seine Telefonnummer für die Annahme von R-Gesprächen sperren und solche bösen Überraschungen verhindern.