Peter Hryciuk29.01.2022
Wer einen DSL-Anschluss besitzt, kann nach der Neufassung des Telekommunikationsgestzes (TKG) die Zahlung an den Anbieter mindern, wenn die versprochene Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Ein erster Fall, in dem das mit den vorgeschriebenen Mitteln nachgewiesen und akzeptiert wurde, zeigt aber, wie wenig man im Endeffekt davon hat. In dem Fall bei 1&1.