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200 € Energiepauschale für Studenten beantragen: So gehts – nur noch kurz!

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Noch bis Anfang Oktober kann man seinen Antrag einreichen. (© Getty Images / kzenon)
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Studierende in Deutschland können eine Energiepauschale als Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bekommen. Damit man das Geld erhält, muss man es beantragen. Dafür muss man etwas Vorarbeit leisten.

Achtung: Wer seine 200 Euro noch nicht beantragt hat, sollte sich den Antrag für dieses Wochenende fest vornehmen. Die Abgabefrist für den Antrag naht. Man hat nur noch bis zum 3. Oktober die Möglichkeit, den Antrag zu stellen (Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt).

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Das Antragsportal ist bereits im März gestartet. Seitdem kann man unter Einmalzahlung200.de seine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. In den ersten Stunden und Tagen waren die Server stark überlastet. Nachdem die Seite zeitweise gar nicht erreichbar war, geriet man zeitweise in eine Warteschlange. Bis Ende August haben bereits 2,7 Millionen Studenten ihren Anspruch geltend gemacht, insgesamt gibt es aber 3,5 Millionen Berechtigte (Quelle: Tagesschau).

Das Geld ist dafür vorgesehen, die stark gestiegenen Kosten für Heizung, Kosten, Strom und Lebensmittel aufzufangen. Wie kann man die Energiepauschale beantragen?

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200 Euro für Studenten: Wie bekommt man die Einmalzahlung?

Man kann die Energiepauschale online auf der Seite Einmalzahlung200.de beantragen.

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Hinweis: Achtet darauf, die richtige Seite aufzurufen. Das gilt vor allem, wenn ihr das Webangebot nicht direkt über die URL, sondern Google oder andere Suchmaschinen öffnen wollt. Immer wieder nutzen Betrüger beliebte Suchbegriffe, um dubiose Seiten als „Anzeige“ über den eigentlichen Ergebnissen zu platzieren, so etwa auf Suchanfragen zu „Kirchenaustritt online“.

Die Einmalzahlung gibt es für alle, die am Stichtag zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und einen Wohnsitz in Deutschland hatten. Wer für ein Auslandssemester vorübergehend nicht im Land war, kann das Geld trotzdem erhalten. Auch ausländische Studenten, die Anfang Dezember an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren sowie BAföG-Empfänger haben Anspruch auf die Zahlung. Der Antrag ist online seit März über eine Webseite möglich. Man muss also kein Amt besuchen, Formulare aus Papier ausfüllen oder Termine buchen. Damit der Antrag durchgeführt werden kann, muss man einige Voraussetzungen erfüllen:

Bevor ihr die Einmalzahlung beantragen könnt, solltet ihr also sicherstellen, dass ihr bereits alle notwendigen Zugänge und Daten zur Hand habt.

200 € Energiepauschale für Studenten: So bekommt man die BundID

Den Personalausweis mit Online-Funktion oder das Elster-Zertifikat braucht ihr, um eine BundID für euch anzulegen.

Die BundID ist ein Nutzerkonto für die digitale Verwaltung in Deutschland. Bislang wurde der Service nur in seltenen Fällen benötigt. So erstellt ihr die BundID mit dem Personalausweis:

  1. Steuert das Webangebot für die BundID an.
  2. Wählt hier die Option „Hier anmelden/Mein Konto“.
  3. Im neuen Menü klickt ihr auf „Noch kein Nutzerkonto? Hier registrieren“.
  4. Nehmt dann die Auswahl „Registrieren mit elektronischer ID“.
  5. Wählt die Option „Online-Ausweisfunktion“.
  6. Falls noch nicht geschehen, ladet die AusweisApp2 auf euer Smartphone herunter (zum Download).
  7. Haltet den Personalausweis an die Rückseite des Smartphones oder steckt den Ausweis in einen Kartenleser, falls ihr so etwas habt.
  8. Gebt eine PIN ein, die ihr selbst ausgewählt habt.
  9. Eure Identität wird somit nachgewiesen und ihr könnt das BundID-Konto erstellen. Gebt dort eure persönlichen Daten sowie eure Bankverbindung ein.
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Ist euer Personalausweis online-fähig? Bei allen Ausweisdokumenten, die ab Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Funktion automatisch aktiviert. Bei älteren Ausweisen könnt ihr die Freischaltung in der AusweisApp2 durchführen. Hierfür findet ihr die Option „Geräte und Ausweis prüfen“ in der App. Wenn ihr die Online-Funktion nicht nutzen wollt oder könnt, braucht ihr das Elster-Zertifikat, um die Energiepauschale zu bekommen.

Einmalzahlung für Studenten: Wie & wann bekommt man die 200-Euro-Energiepauschale?

Berechtigte sollten bis März 2023 von der Hochschule ein Schreiben mit einem Zugangscode erhalten. Den Code benötigt ihr für die Seite Einmalzahlung200.de. Nur noch bis zum 3. Oktober sollen Anträge möglich sein. Vor allem in den ersten Tagen ist mit einem großen Andrang zu rechnen, sodass die Seite „Einmalzahlung200.de“ auch kurz vor Abgabeschluss nicht erreichbar sein kann. In dem Fall müsst ihr euch gedulden, bis der Ansturm kleiner wird.

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Sobald der Antrag bewilligt wird, erhält man die Bestätigung per E-Mail. Die Auszahlung geht an die Kontonummer, die im BundID-Account angegeben wurde. Sie soll „schnellstmöglich“ erfolgen. Zu lange muss man nicht warten. Laut der Startseite von Einmalzahlung200 wurden innerhalb einer Woche bereits rund 1,2 Millionen Anträge gestellt, wovon 1 Millionen bereits ausgezahlt wurde. Das Geld wird nicht besteuert und auch nicht bei einkommensabhängigen Leistungen, Sozialleistungen, Sozialversicherungsbeiträgen oder der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt (Quelle: tagesschau.de).

Die Gelder werden an circa 3,5 Millionen Menschen deutschlandweit ausgeschüttet. Während Arbeitnehmer und Rentner ihren Ausgleich für die gestiegenen Kosten vom Bund bereits erhalten haben, dauerte es bei Studenten länger. Grund hierfür ist, dass man von den erstgenannten Gruppen bereits notwendige Informationen wie Kontodaten hat, bei Studenten Daten jedoch nur in begrenztem Umfang, etwa von BAföG-Empfängern, vorliegen.

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