Manchmal muss man online oder auf Papierformularen Bankdaten eingeben. Teilweise findet man dort auch den Bereich für einen „abweichenden Kontoinhaber“. Was bedeutet das und was trägt man dort ein?
Der entsprechende Eintrag findet sich zum Beispiel auf Formularen, die man für die Krankenkasse ausfüllen muss. Auch bei Anmeldungen zu Online-Diensten oder Shop-Bestellungen kann man diese Angabe manchmal machen.
Was schreibt man in das Feld „Abweichender Kontoinhaber“?
Das Feld wird vor allem ausgefüllt, wenn Zahlungen per SEPA-Lastschrift von einem Konto abgebucht werden.
Verträge verschiedener Art können auf den Namen eines bestimmten Nutzers laufen. Anfallende Zahlungen, die sich daraus ergeben, müssen meistens aber nicht von dem Vertragspartner beglichen werden, sondern können auch von anderen durchgeführt werden. In solchen Fällen trägt man den Namen des Zahlenden also im Feld „abweichender Kontoinhaber“ ein.
- Das trifft zum Beispiel zu, wenn ihr euch bei der Krankenkasse anmeldet und Beiträge nicht von euch, sondern euren Eltern beglichen werden.
- Auch wenn ihr ein Abonnement verschenkt, kann das Abo auf den Beschenkten laufen, während euer Name als „abweichender Kontoinhaber“ geführt wird.
Was versteht man unter einem „abweichenden Kontoinhaber“?
Falls ihr den Vertrag auf euren Namen abschließt und das hinterlegte Konto auch auf euch lauft, könnt ihr das Feld für den „abweichenden Kontoinhaber“ ignorieren. Bei vielen Formularen wird das sofort ersichtlich, da hier bereits Hinweise wie „ggfs.“ (gegebenenfalls) oder „nur auszufüllen bei“ stehen. Stößt ihr also auf das Feld bei einem Formular, merkt euch Folgendes:
- Ihr bezahlt die Leistungen aus dem Vertrag selbst: Lasst das Feld leer.
- Ein Vertrag läuft auf euch, ein angegebenes Bankkonto aber auf jemand anderen: Tragt in das Feld „abweichender Kontoinhaber“ die Daten des Zahlenden ein.