Aus Jugendschutzgründen dürfen Inhalte ab 16 und 18 Jahren in der ARD-Mediathek erst ab 22 Uhr beziehungsweise 23 Uhr abgespielt werden. Wollt ihr nicht so lange warten, könnt ihr euch im Video-Dienst der ARD anmelden und die gesperrten Inhalte freischalten.
Um die Altersbeschränkung in der ARD-Mediathek zu umgehen, benötigt ihr ein ARD-Konto. Dort müsst ihr euer Alter hinterlegen. Ein ZDF-Account reicht nicht. Die Einstellung muss für beide Mediatheken separat durchgeführt werden.
ARD: Anmelden für die Altersfreigabe
Um die Altersbeschränkung freizuschalten, müsst ihr mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem benötigt ihr einen Personalausweis oder einen Reisepass. So funktioniert es:
- Öffnet die ARD-Mediathek im Browser.
- Drückt hier oben auf „Anmelden“.
- Hier wählt ihr „Konto erstellen“.
- Legt ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse und einem Passwort an.
- Anschließend findet ihr die Option zur Altersfreigabe.
- Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm und gebt die angefragten Ziffern von eurem Personalausweis oder Reisepass ein. Damit wird euer Alter verifiziert.
- Abschließend legt ihr noch eine Jugendschutz-PIN fest. Diese muss vor jeder Wiedergabe eines gesperrten Inhalts eingegeben werden, also auch, wenn ihr bereits eingeloggt seid. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährige ein entsprechendes Video auf einem angemeldeten Gerät starten.
- Fertig, ihr könnt ab sofort alle Inhalte ab 16 in der ARD-Mediathek abrufen. Das klappt nicht nur im Browser. Ihr könnt euch mit dem ARD-Konto auch in „Das Erste“-Apps auf dem Smartphone, Fire TV, Smart-TV und anderen Geräten anmelden.
ARD Mediathek: Altersbeschränkung umgehen
Wollt ihr kein ARD-Konto anlegen oder eure Personalausweisdaten nicht im Web-Angebot der ARD angeben, müsst ihr zum Abend warten, bis die Wiedergabe freigeschaltet wird.
Tipp: Mit dem Programm MediathekView lassen sich Inhalte aus den öffentlich-rechtlichen Mediatheken herunterladen. So könnt ihr die Videos von ARD, ZDF und Co. auch unterwegs und ohne Internetverbindung ansehen.