Wenn ihr auf der Suche nach gebrauchten Produkten seid, habt ihr wahrscheinlich schon von asgoodasnew.de gehört. Aber was ist wenn ein Defekt auftritt? Hier kommt die 30 Monate Garantie von asgoodasnew.de ins Spiel! Diese gilt aber nicht immer, wir zeigen euch, was ihr tun müsst um diese in Anspruch zu nehmen!
Asgoodasnew ist ein führender Anbieter von gebrauchter Elektronik und bietet eine große Auswahl an generalüberholten Produkten an. Grundsätzlich gilt für diese eine Garantie von 12 Monaten, die kostenlos auf 30 Monate verlängert werden kann. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sind jedoch einige Schritte zu beachten.
Welche Garantie habe ich bei asgoodasnew?
Die 30 Monate lange Garantie gilt für alle über die Internetplattform gekauften Geräte, nicht jedoch für Zubehör. Wie üblich deckt diese Garantie Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehler ab.
Die Anmeldung für die verlängerte Garantie
Nach dem Versand der Ware durch asgoodasnew.de erhaltet ihr eine E-Mail mit der Möglichkeit zur Registrierung und Garantieanmeldung eures neuen Gerätes. Nachdem die in der E-Mail genannten Schritte durchgeführt wurden, wird eine Bestätigungsmail versendet. Diese unbedingt aufbewahren!
Falls ihr diese E-Mail oder die E-Mail zur Garantieverlängerung nicht erhalten habt, überprüft, ob sie in eurem Spam-Ordner gelandet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, setzt euch schnellstmöglich mit dem Kundenservice in Verbindung, da ihr nur 30 Tage Zeit habt, um die Garantie auf 30 Monate zu verlängern.
Wie und wo kann ich einen Garantiefall melden?
Bei einem Garantiefall gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese an asgoodasnew.de zu melden:
- das Kontaktportal
- das Retourencenter, hierfür benötigt ihr eure Device-ID und die Bestellnummer
Was ist von der Garantie ausgeschlossen?
Bei der Garantie kann der Händler selbst entscheiden, welche Schäden oder Komponenten von der Garantie ausgeschlossen sind, bei asgoodasnew sind dies folgende:
- Wasserschäden
- Verschleißteile, wie z.B. herausnehmbare Speicherkarten, Verschlussteile von Kameras und Objektiven
- Zerbrechliche Teile, wie z.B Glas, Display, Linsen, durch Bruch
- Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Batterien oder Akkus (sofern die Abnutzung innerhalb der vom Hersteller angegebenen Grenzen bleibt)
- Schäden durch normale Abnutzung (z.B. Gebrauchsspuren an Gehäuse und/oder Display) oder mutwillige Beschädigung
- Unsachgemäße Inbetriebnahme
- Schäden am Gerät, die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch schließen lassen
- Öffnung/Reparatur des Gerätes durch eine andere Person/Firma als den Händler selbst (es sei denn, der Händler hat einer Öffnung/Reparatur durch einen Dritten ausdrücklich schriftlich zugestimmt).