Ende Februar 2024 hat der Bundestag beschlossen, worauf viele bereits gewartet haben. Ein neues Cannabis-Gesetz erlaubt ab 1. April den Besitz und den Konsum begrenzter Mengen an Cannabis. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht aber einige Einschränkungen vor. Unter anderem gibt es Verbotszonen für den Cannabiskonsum. Die „Bubatzkarte“ zeigt, wo man ab dem 1. April kiffen darf und wo es verboten sein wird.
Die „Bubatzkarte“ ist kein offizielles Kartenwerk, sondern dient laut Anbieter „rein zur Veranschaulichung“ des aktuellen Gesetzesentwurfs. Die Karte ist vermutlich nicht vollständig, da einige private Spielplätze, Kindertagesstätten und Ähnliches möglicherweise nicht erfasst wurden. Die Übersicht erreicht ihr hier. Wer genau hinter der Karte steckt, ist nicht bekannt. Es ist lediglich von einem „Softwareentwickler aus Koblenz“ die Rede.
Bubatzkarte zeigt: Wo darf man Gras rauchen und wo nicht?
Ruft man das Angebot auf, findet man zunächst eine Beschreibung und Erklärung der verschiedenen Funktionen. Mit dem Button „Verstanden, zeig‘ mir die Karte!“ erreicht man dann die Übersicht. Damit sich die Erklärungen nicht jedes Mal neu öffnen, sollte man den Haken bei „Diese Information beim nächsten Aufruf der Seite wieder anzeigen“ entfernen.
Auf der Seite findet man eine Karte von Deutschland. Dabei sind Gebiete rot gekennzeichnet, in denen kein Gras konsumiert werden darf. Die Karte funktioniert ähnlich wie Google Maps und andere Anbieter. Man kann also mit der Maus oder den Fingern über die Anzeige wischen. Mit dem Plus- und Minus-Symbol zoomt man in der Ansicht hinein oder heraus und mit der Lupe kann man gezielt nach einer Adresse suchen, um zum Beispiel zu überprüfen, wie weit man draußen vor der eigenen Haustür mit der „Sportzigarette“ gehen kann.
Wo darf man ab 1. April kiffen?
Im Gesetzesentwurf sind Orte geregelt, an denen man kein Gras konsumieren darf. Dazu gehören:
- Im Umkreis von 100 Metern von Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten, also zum Beispiel Schulen und Spielplätze
- Öffentliche Sportplätze
- Fußgängerzonen (7 bis 20 Uhr)
- Im Umkreis von Anbauvereinigungen („Cannabis Social Clubs“)
Mehr dazu bei Tagesschau.de. Auf der Bubatzkarte sieht man rote Kreise. Diese geben den 100-Meter-Umkreis von den Verbotszonen an. Dort ist also der Konsum von „Bubatz“, „Ott“ oder wie auch immer man es nennen mag, verboten. Die Ansicht basiert auf dem „OpenStreetMap“-Projekt.