Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Konzerte und Events verschoben oder sind ausgefallen. Hat man bei Eventim Tickets gekauft, ließen sich diese zwar meist einfach zurückgeben, man hat aber oft nicht mehr den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Dagegen geht die Verbraucherzentrale mit einer Klage vor. Seid ihr betroffen und wollt die berechneten Gebühren auch zurückerhalten, könnt ihr euch der Klage anschließen.
Der „Verbrauchzentrale Bundesverband“ (vzbv) klagt gegen Eventim und bietet Betroffenen die Möglichkeit, mitzumachen. Im Webangebot der vzbv kann man seinen Anspruch prüfen, um die Chance zu bewahren, seine Gebühren vom Ticketanbieter zurückzubehalten.
Hinweis: Bevor ihr euch für die Musterfeststellungsklage registriert, könnt ihr versuchen, einbehaltene Gebühren von Eventim schriftlich zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale bietet dafür ein Musterschreiben an.
Verbraucherzentrale vs. Eventim: So nehmt ihr an der Musterfeststellungsklage teil
So nehmt ihr an der Klage teil:
- Ihr benötigt alle Daten für den Kauf bei Eventim. Dazu gehören unter anderem die Bestellbestätigung, die Abrechnung sowie der E-Mail-Verkehr mit Eventim.
- Folgt den Anweisungen im Online-Check und beantwortet die Fragen wahrheitsgemäß.
- Wenn ihr von Eventim eine Rückerstattung oder einen Gutschein bekommen habt, der „Ticketgebühren nicht umfasste“, könnt ihr teilnehmen. Es geht dabei aber nicht um Gebühren, die man für den Versand oder die Ticketversicherung bezahlt hat.
- Hat man alle Fragen beantwortet und ist berechtigt, muss man sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die Verbraucherzentrale stellt Textbausteine als Muster zur Verfügung.
- Im Webangebot der Verbraucherzentrale findet ihr zudem weitere Hilfe für die Anmeldung im Klageregister. Dort erfahrt ihr auch, was ihr in den verschiedenen Feldern wie „Gegenstand und Grund“ eintragen sollt.
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich mit jeder Buchung einzeln im Register anzumelden.
Damit das Verfahren vor Gericht behandelt wird, müssen sich ab dem 9. Februar 2023 innerhalb von 2 Monaten mindestens 50 Verbraucher im Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos. Danach wird verhandelt, ob den Betroffenen, wie vom Verbraucherschutz gefordert, der vollständige Ticketpreis inklusive aller Gebühren zurückerstattet werden müsste. In der Regel geht es für jeden Käufer um wenige Euro. Patrick Langer, Referent beim vzbv meint aber:
„Selbst wenn Eventim in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehält, ergibt das unter dem Strich eine enorme Gesamtsumme.“
Eventim stützt sich hingegen auf die Rechtmäßigkeit dieser Praxis und bezieht sich dabei auf Aussagen des Bundesgerichtshofs, die unter anderem im Juli 2022 durch Urteile bestätigt wurden (Quelle: Golem.de):
„Speziell auf die in Rede stehende Frage von Erstattungen bei Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen wurde dies bereits von diversen Instanzgerichten und im Juli 2022 auch durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs ausdrücklich bestätigt.“
In den genannten Urteilen geht es aber vorrangig darum, dass Käufer anstelle eines Gutscheins auf eine Auszahlung bestanden haben. Nach dem Bundesgerichtshof war aber auch eine Erstattung in Form eines Gutscheins möglich. Im anstehenden Verfahren geht es um Buchungsgebühren, die bei Eventim anfallen, ohne dass genauer benannt wird, für welche Leistungen.
Verbraucherzentrale klagt gegen Eventim: Gibt es Gebühren zurück?
Haben sich genügend Teilnehmer im Register eingetragen, geht das Verfahren vor Gericht. Je nach Ausgang kann der Fall vor dem Bundesgerichtshof weitergehen oder mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Ein erstes Urteil ist frühestens Ende 2023 zu erwarten. Wer über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben will, kann sich für den E-Mail-Newsletter bei der Verbraucherzentrale anmelden. Das geht auch, wenn man sich nicht im Klageregister eingetragen hat.
Sollte die Verbraucherzentrale bei der Musterfeststellungklage gewinnen, hat man Anspruch auf die Rückerstattung der Eventim-Gebühren. Bei einer Niederlage kann man nicht selbst noch einmal gegen Eventim vorgehen.