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Facebook: Gedenkzustand aktivieren – wie & was passiert?

© IMAGO / Lobeca
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Für den Fall, dass ein Freund oder Angehöriger verstirbt, hat man bei Facebook die Option, das entsprechende Profil in den „Gedenkzustand“ zu versetzen. Wie funktioniert das und was passiert mit dem Profil?

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Damit eine Handhabung für Online-Konten rechtzeitig festgelegt wird, sollte man den digitalen Nachlass schriftlich festhalten. Dort können zum Beispiel die Zugänge geregelt werden und man kann genau angeben, was mit den Profilen nach dem eigenen Tod passiert. Kommt der Tod aber plötzlich und wurden keine entsprechenden Regelungen getroffen, bietet Facebook den „Gedenkzustand“ für entsprechende Konten an. Alternativ können Angehörigen den Account aber auch mit Hilfe von Facebook ganz schließen.

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So aktiviert man den Status

Der „Gedenkzustand“ für Facebook-Profile muss beim Support des sozialen Netzwerks beantragt werden. Das geht über ein Online-Formular (zum Formular). Dort muss man den Link des betroffenen Profils eintragen und eine Sterbeurkunde in eingescannter Form einsenden. Schickt man den Antrag ab, dauert es eine Weile, bis er bearbeitet wurde. Passen alle Angaben, wird der Gedenkzustand für das Konto aktiviert. Eine E-Mail-Adresse für Rückfragen muss man angeben.

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Was passiert im Gedenkzustand?

Im Gedenkstatus gibt es einige Änderungen bei dem entsprechenden Konto:

  • Beim Facebook-Namen steht der Zusatz „In Erinnerung an“.
  • Das Profil wird nicht mehr in Freunde-Vorschlägen oder bei Geburtstagserinnerungen angezeigt.
  • Ein Login in das Konto ist nicht mehr möglich, es kann also nicht gehackt werden.
  • Änderungen sind nur durch einen Nachlasskontakt möglich.
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Die Inhalte auf dem Profil bleiben sichtbar. Angehörige und Freunde können also weiterhin auf frühere Beiträge, Fotos und mehr zugreifen.

Facebook-Konto nach einem Tod löschen lassen

Facebook gibt auch im Todesfall keine Login-Daten für andere Konten heraus. Möchte man den Gedenkzustand nicht aktivieren, kann man den Account auch ganz löschen lassen. Hierfür kontaktiert man ebenfalls den Facebook-Support (zum Formular). Das Löschen des Accounts von Verstorbenen kann nur von direkten Familienmitgliedern oder Nachlassverwaltern beantragt werden. Dazu soll man die Sterbeurkunde vorlegen. Hat man dieses Dokument nicht, geht das auch mit einer dieser Optionen:

  • Vollmacht
  • Testament
  • Nachlassbrief

Zusätzlich muss ein Nachweis über das Ableben erbracht werden, etwa durch eine Todesanzeige oder eine Trauerkarte.

Zum Thema: Apple bietet mit dem „Nachlasskontakt“ eine Option für Todesfälle.

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