Die Weitergabe persönlicher Daten ist nach EU-Datenschutzverordnungen streng geregelt. Einige Mobilfunkbetreiber, darunter auch die großen deutschen Anbieter wie o2, Telekom oder Vodafone könnten möglicherweise unerlaubt Daten an die Schufa weitergegeben haben. Betroffene könnten bis zu 5.000 Euro Schadensersatz erhalten.
Laut WBS Legal und Rechtsanwalt Christian Solmecke sollen bis zu einem Drittel aller Mobilfunkkunden in Deutschland betroffen sein (Quelle: WBS Legal). Wie kann man prüfen, ob man dazugehört und Anspruch auf den Schadensersatz hat?
Datenweitergabe an Schufa: Schadensersatz für Handyvertrag?
Bei der unerlaubten Weitergabe werden „Positivdaten“ an die Schufa übermittelt. Es handelt sich also um Angaben über aktuelle sowie frühere Verträge sowie Informationen darüber, wann Rechnungen bezahlt wurden. Aus diesen Daten können Anbieter Anhaltspunkte über die Zahlungsfähigkeit potentieller Vertragspartner ableiten. Laut einem Urteil des Landgerichts München aus April 2023 ist dafür jedoch eine freiwillige Zustimmung des Betroffenen erforderlich.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und die Rechtslage demnach nicht endgültig geklärt. Der NDR und die Süddeutsche informierten bereits 2021 über die Datenweitergabe von o2, Telekom und Co., woraufhin die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen ist (Quelle: Süddeutsche).
Handyvertrag: Datenweitergabe an Schufa ohne Einwilligung erlaubt?
Die Kanzlei WBS Legal bietet ein Formular an, über das man kostenlos prüfen können soll, ob man betroffen ist und einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Laut eigenen Angaben haben sich bereits über 100.000 Nutzer gemeldet. Aktuell kümmert man sich vor allem um Fälle von potenziellen Betroffenen mit einer Rechtsschutzversicherung, um Kosten bei einem möglichen Verfahren gering zu halten. Erst langfristig ist auch ein Option für Nutzer ohne Rechtschutzversicherung geplant. Erste Klagen sollen noch in der letzten Septemberwoche 2023 gestartet werden. Für die Folgemonate sind dann weitere Klageverfahren angekündigt.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht in dem Fall Ähnlichkeiten zu früheren Vergehen von Facebook, als in einem Datenleck persönliche Daten öffentlich wurden (Quelle: Stiftung Warentest). Damals haben Betroffene von Gerichten bis zu 1.000 Euro Schadensersatz bewilligt bekommen. Für den Schufa-Fall setzt Solmecke den möglichen Schadensersatz noch höher an. Mobilfunkbetreiber wehren sich jedoch gegen die Ansprüche und sind der Ansicht, dass eine Einwilligung für die Datenweitergabe nicht nötig war. Bis es eine endgültige Entscheidung gibt und ein Schadensersatzanspruch besteht, werden noch einige Gerichtsverfahren geführt werden und Monate vergehen.